Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.118
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
unterschiedliche Ansätze (Fonds) abgerechnet hat. Dieselben Ausgaben im Zusammenhang mit den schulärztlichen Tätigkeiten wurden
zum einen dem Ansatz 501010 Gesundheitswesen und zum anderen
dem Unterabschnitt 519000 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
zugeordnet.
So hat die geprüfte Dienststelle im Rechnungsjahr 2018 sowohl auf der
Haushaltsstelle 1/500010-728000 Gesundheitswesen, Entgelte für
sonstige Leistungen Ausgaben von € 9.342,88 (2017: € 6.377,16) als
auch Zahlungen in Höhe von € 40.647,31 (2017: € 37.242,33) über die
Voranschlagspost 1/519000-728000 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, Entgelte für sonstige Leistungen getätigt.
In Anlehnung an die einschlägigen diesbezüglichen Bestimmungen
(bspw. Erläuterungen zu den Ansätzen gemäß der Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung, den jährlichen Ausführungsbestimmungen für den städtischen Voranschlag, den Haushaltsgrundsätze)
sind grundsätzlich funktionell gleichartige Ausgaben über denselben
sachlich zuständigen Ansatz zu verrechnen.
Um eine haushaltsrechtlich sachgerechte Zuordnung der einzelnen
Ausgabenansätze sowie eine kontinuierliche Vergleichbarkeit derselben Gebarungsfälle zu erreichen, empfahl die Kontrollabteilung dem
betreffenden Amt, zukünftig mehr Sorgfalt auf eine ordnungsgemäße
Zuordnung der Ausgaben zu legen.
Hierzu teilte die Fachdienststelle mit, der Empfehlung der Kontrollabteilung bestmöglich zu entsprechen.
Kostenersatz für
Beistellung von
Schulärzten
Empfehlung
Das Land Tirol hat gemäß § 86 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes
dem gesetzlichen Schulerhalter (der Stadtgemeinde Innsbruck) 40 %
der aus der Beistellung von Schulärzten erwachsenen Kosten zu ersetzen.
In Übereinstimmung mit den städtischen Jahresrechnungen 2015 bis
2019 hat das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen die besagten Kostenersätze auf der Haushaltsstelle 2/947000+861000 Sonstige Zuschüsse der Länder, Transfers v. Ländern, -fonds u. -kammern
vereinnahmt.
In Summe hat die Fachdienststelle für die vergangenen vier Unterrichtsjahre 2014/15 bis 2017/18 Zuschüsse in Höhe von € 79.927,60 für
die schulärztliche Betreuung vom Land Tirol lukriert.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass der 40 %-ige
Kostenbeitrag für die beiden Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 jeweils erst im darauffolgenden Rechnungsjahr (2018 und 2019) vereinnahmt wurde. Im Haushaltsjahr 2017 ist auf der besagten Haushaltstelle kein Kostenersatz ausgewiesen.
Entsprechend der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung
sowie den für das öffentliche Haushaltswesen geltenden Grundsätzen
der Jährlichkeit und Vollständigkeit zufolge sind alle fälligen Einnahmen
und Ausgaben zu veranschlagen. Als fällig gelten alle Verpflichtungen
und Forderungen, die aus bereits erfolgten Lieferungen und Leistungen
resultieren, wenn diese bis Jahresende (31.12.) erbracht wurden. Sohin
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-14491/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
20