Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.120
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Der Vollständigkeit halber wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass
die Landessanitätsdirektion der Stadtgemeinde Innsbruck für diese verspätet eingereichten Ausgaben in Höhe von rd. € 2,0 Tsd. (Frist bis spätestens Ende des Kalenderjahres 2018) keinen aliquoten Kostenersatz
(40 %) mehr gewährte.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen, künftig den einzelnen Schulärzten eine angemessene
Frist für deren (Honorar-)Abrechnungen betreffend schulärztliche Betreuungsleistungen bei sonstigem Anspruchsverlust zu setzen.
Insbesondere im Hinblick auf eine effiziente, optimierte Kontrolle des
Beitrages des Landes Tirol zu den städtischen Kosten für den schulärztlichen Dienst.
Überdies regte die Kontrollabteilung an, sich um eine zeitnahe, dem
Leistungszeitraum angemessene Übermittlung der betreffenden Honorarnoten zu bemühen. Diese haben ausnahmslos den formalrechtlichen
Erfordernissen des Amtes der Tiroler Landesregierung zu entsprechen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Gesundheit,
Markt- und Veterinärwesen mit, bei den jährlichen Schularztbesprechungen auf die Notwendigkeit der spätest möglichen Abrechnung im
Dezember wiederholend und eindrücklich hinzuweisen.
3.1.5 Postengruppe 754 Laufende Transferzahlungen
Ärztlicher
Bereitschaftsdienst
Im Rechnungsjahr 2019 hat das betreffende Amt gegenüber dem Vorjahr eine um € 25.971,40 (bzw. + 26,20 %) erhöhte Transferzahlung
von gesamt € 125.107,63 überwiesen. Im Jahr zuvor wurde ein kumulierter Betrag in Höhe von € 99.136,23 und im Jahr 2017 ein Betrag von
€ 96.170,73 seitens der Fachdienststelle angeordnet.
Die angesprochenen Mittel dienen als Finanzierungsbeitrag der Stadtgemeinde Innsbruck zur Bereitstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Innsbruck-Stadt an den Wochenenden und Feiertagen (von
Freitag 20:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr), welcher vom Kuratorium für
den ärztlichen Funkdienst in Tirol organisiert wird.
Die für die Abwicklung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Innsbruck erforderlichen Finanzmittel werden von den Mitgliedern des Kuratoriums, von der (vormaligen) Tiroler Gebietskrankenkasse zu
65,0 %, von der Stadtgemeinde Innsbruck zu 25,0 % und vom Land Tirol zu 10,0 % bereitgestellt.
Aufgrund der geänderten Verhältnisse, vor allem mit der am 07.06.2019
stattgefundenen Übersiedelung der Bereitschaftsordina-tion in die neu
adaptierten Räumlichkeiten (Fallmerayerstraße 5), die im Eigentum der
Ärztekammer für Tirol liegen, bedurfte es einer Überarbeitung der bisherigen Regelung.
Diese überarbeitete Kooperationsvereinbarung, welche zwischen der
Ärztekammer Tirol, der Tiroler Gebietskrankenkasse, dem Land Tirol
und der Stadtgemeinde Innsbruck zustande kam, wurde in der Sitzung
vom 18.08.2018 von den Mitgliedern des Stadtsenats einstimmig beschlossen. Die betreffende Vereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit
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Zl. KA-14491/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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