Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.130
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Mit nachfolgender Tabelle stellte die Kontrollabteilung die Entwicklung
der Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit Schlachttierund Fleischuntersuchungen, Hygienekontrollen sowie Rückstandskontrollen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbrauchergesetz vom
Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen getätigt wurden, für
den Prüfzeitraum 2017 und 2018 dar. In beiden Rechnungsjahren
wurde jeweils ein ausgeglichener Saldo ausgewiesen.
SFU und Kontrolluntersuchungen (LMSVG)
Sachkonto 289000
Text
2018
Tierarzthonorare
Gebühren - SFU
2017
Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben
14.042,24
13.055,48
10.034,00
7.701,71
522,66
1.326,91
2.975,84
3.239,76
509,74
787,10
Gebühren - Kontrolluntersuchungen
FleischausgleichskasseVorauskasse
Ausgleich Ordentlicher
Haushalt
Beträge in Euro
14.042,24
14.042,24
13.055,48
13.055,48
Die Kontrollabteilung hat aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
und Veranschaulichung des obigen Sachkontos die betreffenden Einnahmen und Ausgaben den nachstehenden Gruppen Tierarzthonorare,
Gebühren für SFU und Kontrolluntersuchungen gemäß dem Tiroler
Fleischuntersuchungsgebührengesetz und der dazu erlassenen Verordnung, Vorauskasse an die Fleischausgleichskasse gemäß der Gebührenabrechnung mit dem Land Tirol sowie der Position Ausgleich
aus dem Ordentlichen Haushalt kumuliert zugeordnet.
Für den Beobachtungszeitraum verzeichnete die Kontrollabteilung,
dass in beiden Rechnungsjahren 2017 und 2018 zusätzlich ein Ausgleichsbetrag (Zuschuss) vom Ordentlichen Haushalt von je € 787,10
(2017) und € 509,74 (2018) vom Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen zur Gleichstellung des in Rede stehenden Sachkontos in
der durchlaufenden Gebarung aufgewendet wurde.
Dessen ungeachtet hat die Kontrollabteilung bei einer eingehenden
Durchsicht der von der Fachdienststelle erfassten Kostenbescheide
festgestellt, dass in den Prüfjahren in Einzelfällen die mit Bescheid festgesetzten Gebühren bezüglich Schlachttier- und Fleischuntersuchungen versehentlich im Ordentlichen Haushalt anstatt in der durchlaufenen Gebarung vereinnahmt wurden.
Darüber hinaus nahm die Kontrollabteilung in die monatlichen Gebührenabrechnungen mit dem Amt der Tiroler Landesregierung (Landesveterinärdirektion), in welchen entsprechend dem festgeschriebenen
Auslegungsbehelf die Höhe der Vorauskasse SFU und Kontrolluntersuchungen sowie der betreffende Forderungs- bzw. Verbindlichkeitsbetrag gegenüber der Fleischausgleichskasse berechnet wurden, Einsicht.
Hierbei stellte die Kontrollabteilung im Zuge einer stichprobenartigen
Nachprüfung des Betrages „Vorauskasse SFU“ fest, dass von Seiten
der geprüften Dienststelle irrtümlicherweise der dementsprechend be…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-14491/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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