Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.141
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Konkret wird bei der Berechnung auf eine Regelung aus dem bereits
erwähnten Schriftstück aus dem Jahr 1995 hinsichtlich der Rufbereitschaft der Amtsärzte für Totenbeschaue zurückgegriffen. Dort wird neben den allgemeinen Zeiten der Rufbereitschaft auch die Abgeltung für
die Rufbereitschaft in Form von Zeitausgleich im Verhältnis 1 : 0,25 geregelt.
Die Einschau machte deutlich, dass diese Regelung auch bei den
Wasenmeistern und den Desinfektoren zur Anwendung kam.
Die einzelnen Berechnungen für die Abgeltung der Rufbereitschaft wurden im Tabellenkalkulationsprogramm „Excel“ abgewickelt. Dabei sind
von den Rufbereitschaftszeiten die tatsächlichen Einsatzzeiten (welche
als Überstunden ausbezahlt werden) abgezogen worden.
Des Weiteren wurden von den Rufbereitschaftszeiten „doppelte Dienstzeiten abgezogen“. Dabei handelte es sich um tatsächlich geleistete
Dienstzeiten – die innerhalb der Gleitzeit geleistet wurden und auch von
der Berechnungsarithmetik der Rufbereitschaftszeiten (doppelt) erfasst
worden sind. Die geleisteten Dienstzeiten wurden dabei aus dem Zeiterfassungssystem „händisch“ in das „Excel“ übernommen.
Anschließend wurde das Ergebnis bzw. die Anzahl dieser Stunden im
Verhältnis von 1 : 0,25 dem Dienstnehmer in Form von Zeitausgleich
gutgeschrieben und in das dafür vorgesehene städtische Zeiterfassungsprogramm (Clock Work) eingepflegt.
Eine stichprobenartige Nachberechnung der Kontrollabteilung zeigte,
dass aufgrund der Vielzahl der händisch einzugebenden Werte im Excel
naturgemäß ein Fehlerpotential vorlag. So wurde im Juni 2019 bei
einem Dienstnehmer die doppelt gebuchte Zeit zwar im Excel dargestellt, jedoch bei der Berechnung für das Zeitguthaben nicht berücksichtigt. In Summe erhielt der Arbeitnehmer ein Zeitguthaben von ca.
3 Stunden zu viel gutgeschrieben.
Die Kontrollabteilung empfahl aufgrund der beschriebenen Komplexität
der Berechnungsmethode des Zeitguthabens (als Abgeltung für die Rufbereitschaft) und dem daraus resultierenden bürokratischen Aufwand,
das Berechnungsmodell im Sinne einer anzustrebenden Verwaltungseffizienz zu hinterfragen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die
derzeitige Berechnungsmethode überdacht wird. Darüber hinaus sei
seit 01.07.2020 ein dritter Wasenmeister im geprüften Amt tätig, welcher zu einer wesentlichen Entlastung hinsichtlich des Zeitguthabens
führen soll. Des Weiteren sei auch geplant, einen zusätzlichen Desinfektor einzustellen.
Stände Zeitguthaben
Empfehlung
Die aufgezeigte Form der Abgeltung für die Rufbereitschaft im Bereich
des geprüften Amtes führt aufgrund der teilweise ausgedehnten Bereitschaftszeiten zu hohen Zeitguthaben, die über Zeitausgleich abgebaut
wurden.
Die Kontrollabteilung nahm als Referenzbeispiel das Jahr 2018, zumal
die Werte von 2017 ähnlich ausfielen und auch der Trend im Jahr 2019
(Daten bis Oktober 2019) jenen des Jahres 2018 folgte.
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Zl. KA-14491/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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