Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.148
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Vergangene
Prüfungen der
Kontrollabteilung in
Bezug auf die
„ehemaligen
KUF-Gelder“
Zur Thematik der so genannten „ehemaligen KUF-Gelder“ führte die
Kontrollabteilung bereits zweimal (zuletzt im Jahr 2011) eine Prüfung
durch. Die nunmehrige Erstellung des Rechnungsabschlusses per
31.12.2019 wurde von ihr zum Anlass genommen, bezüglich der in diesem Rahmen bestehenden (Rentenfonds-)Veranlagungen eine Aktualisierung ihrer letzten Einschau aus dem Jahr 2011 vorzunehmen.
Verfall zu Gunsten
des städtischen
Haushaltes im
Jahr 2005
Gemäß § 2 des Gesetzes vom 30.06.2004, mit dem die KUF beendet
worden ist, verfiel mit 01.04.2005 das Sondervermögen nach § 3 des
Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetzes (GKUFG)
1998 zu Gunsten des Haushaltes der Stadtgemeinde Innsbruck. Diesem Verfall hatte eine Aufstellung der Aktiva und Passiva vorauszugehen, welche dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen war.
Dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck wurde in seiner
Sitzung vom 28.04.2005 der Rechnungsabschluss per 31.03.2005 betreffend das verbliebene Sondervermögen der KUF vorgelegt, welches
sich zu diesem Stichtag auf einen Betrag von € 1.184.505,47 belief.
Beschluss des
Gemeinderates
vom 29.06.2005 zur
weiteren Verwendung
der restlichen
KUF-Gelder
In weiterer Folge wurden, initiiert durch eine vom Magistratsdirektor
beauftragte magistratsinterne Arbeitsgruppe unter Einbindung der
MA I – Amt für Personalwesen und der Personalvertretung, Überlegungen zur Auflösung bzw. Weiterverwendung dieses Sondervermögens
angestellt.
Letztlich fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.06.2005 bezüglich der weiteren Verwendung der restlichen KUF-Gelder den folgenden Beschluss:
„Das nach Auflösung der Kranken- und Unfallfürsorge der städtischen
Beamtinnen und Beamten der Landeshauptstadt (KUF) mit 01.04.2005
zu Gunsten des städtischen Haushaltes verfallene Sondervermögen
bleibt bis auf weiteres in der bisherigen Form veranlagt. Der daraus
abreifende jährliche Zinsertrag wird den städtischen Bediensteten entsprechend den im vorliegenden Bericht der MA I – Amt für Personalwesen vom 20.06.2005 angeführten Ausführungen für Maßnahmen
der Gesundheitsvorsorge und der einschlägigen Hilfestellungen in Einzelfällen zur Verfügung gestellt.“
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Zl. KA-04129/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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