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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.163

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Durch das Verbot von Holz-Kohlegrillern soll Feinstaub minimiert und dem Umweltschutz
Rechnung getragen werden. Durch die veränderten Benützungszeiten der Grillplätze soll
gewährleistet sein, dass sich die Anrainer an Wochentagen und Wochenenden zumindest
teilweise ausruhen und erholen können.
An Spitzentagen wurden nämlich am ehemaligen Grillplatz Kranebitten bis zu 93 gleichzeitig
in Betrieb befindliche Grillgerä te wahrgenommen. Dies bedeutete nicht nur eine starke
Belastung f ür die Umwelt sondern auch eine starke Belastung durch Rauch für die Anrainer
(siehe Bild) .

Hinzu kommt die Belästigung durch Geruch, die den Menschen in unmittelbarer Umgebung
nicht mehr zugemutet werden kann.
Es besteht somit dringender Handlungsbedarf .

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