Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.20

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(zu Punkt 16.)
Zl. KA-13371/2019

BERICHT ÜBER DIE
(FOLGE-)PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN
DES REGIONAL- UND STRASSENBAHNPROJEKTES
IM TIROLER ZENTRALRAUM

Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die (Folge-)Prüfung von Teilbereichen
des Regional- und Straßenbahnprojektes im Tiroler Zentralraum eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 24.09.2020 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 28.08.2020, Zl. KA-13371/2019, ist
allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes
Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag / -umfang
Prüfkompetenz

Gemäß § 74c des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(IStR) hat die Kontrollabteilung im Rahmen ihrer Prüfzuständigkeit eine
Prüfung unter anderem dann durchzuführen, wenn dies der Gemeinderat
verlangt.

Prüfauftrag des
Gemeinderates
vom 13.12.2012

In der Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom
13.12.2012 wurde in Verbindung mit dem Regional- und Straßenbahnprojekt im Tiroler Zentralraum eine (umfangreiche) Vorlage des Amtes
für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV vom 12.11.2012 behandelt und beschlossen. Der in diesem Zusammenhang gefasste Gemeinderatsbeschluss beinhaltete insgesamt 14 Punkte. Unter Punkt 13 und
14 wurde wie folgt festgelegt:
„13. Die städtische Kontrollabteilung wird beauftragt […], über die Abwicklung des bisherigen Regionalbahnprojektes (Stand 31.12.2012)
einen […] Prüfbericht vorzulegen.
14. Die städtische Kontrollabteilung wird beauftragt, für die Dauer des
laufenden Projektes den nächsten Prüfbericht mit 31.12.2015 vorzulegen.“

(Erste) Projektprüfung
im Jahr 2013

Auf der Grundlage des GR-Beschlusspunktes 13 vom 13.12.2012 nahm
die Kontrollabteilung im Jahr 2013 eine erste Einschau vor. Der dahingehende Bericht der Kontrollabteilung über „die Prüfung von Teilbereichen
des Regional- und Straßenbahnprojektes im Tiroler Zentralraum“, Zl. KA02787/2014 datiert vom 13.05.2014.
Den im Prüfauftrag angeführten Stichtag („Stand 31.12.2012“) interpretierte die Kontrollabteilung bei ihrer im Jahr 2013 vorgenommenen Prüfung eigens. Dies in der Weise, als dieser Zeitpunkt vom GR wohl im
Zusammenhang mit der seinerzeit am 14.12.2012 stattgefundenen Eröffnung bzw. Inbetriebnahme der bis damals fertig gestellten ersten Teilstrecke der neuen (Straßenbahn-)Linie „3“ von Amras bis in die Höttinger
Au zum „west“ (Einkaufszentrum) bzw. 5. Gymnasium in der Stadt (Bundesrealgymnasium in der Au) bzw. Fischerhäuslweg gewählt worden ist.

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

1