Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.30
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
der Abstimmung des StS nachgekommen. Die durch die Bauzeitverzögerung verursachten Mehrkosten in Höhe von rd. € 0,45 Mio. waren von
der Stadt zu tragen.
Erhöhung
Finanzprognose
Anlässlich der fortschreitenden Projektumsetzung und der geplanten Betriebsaufnahme der Regional- und Straßenbahn mit Ende 2017 (Verlängerung Straßenbahnlinie „3“) bzw. 2018 (Einführung der Straßenbahnlinie „2“ und Regionalbahnlinie „5“) hat der GR in seiner Sitzung am
10.07.2014 die Erhöhung der Finanzprognose bis zum Jahr 2020 um rd.
€ 1,01 Mio. auf gesamt rd. € 396,38 Mio. und das sich daraus für die
Stadt resultierende Finanzierungserfordernis in Höhe von rd.
€ 133,13 Mio. zustimmend zu Kenntnis genommen.
Europäische
Investitionsbank
Nach Erörterungen im StS am 06.07. und 13.07. hat der GR am
14.07.2016 den Antrag seines vorberatenden Gremiums mehrheitlich angenommen, das Regional- und Straßenbahnprojekt im Wesentlichen
durch die Europäische Investitionsbank (EIB) zu finanzieren. Dazu wurde
die damalige Bürgermeisterin u.a. ermächtigt, die maßgeblichen Verträge mit der EIB im Ausmaß von maximal € 150,00 Mio. zu signieren
(siehe hierzu Punkt 8.4 Bedeckung der Zahlungen im städtischen
Budget).
Übernahme Grundstücksflächen
Die Mitglieder des GR haben sich am 20.10.2016 darauf geeinigt, all jene
Teilflächen, die von der IVB im Rahmen des Regional- und Straßenbahnprojektes erworben wurden und auch künftig noch erworben werden,
zum Anschaffungswert ins öffentliche Gut der Stadt zu übernehmen. In
diesem Zusammenhang wurde die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung ermächtigt, die „Finanzabwicklung vorzunehmen
und den Kaufpreis bei den Finanzierungskosten für das Regional- und
Straßenbahnprojekt anzurechnen“.
Außerdem hat sich der GR bereit erklärt, sämtliche Grundstücke – unerheblich, ob sie dem öffentlichen Gut der Stadt zugehören oder nicht –,
die für die Umsetzung des Regional- und Straßenbahnprojektes zeitweise oder dauerhaft benötigt werden, unentgeltlich zur Verfügung zu
stellen. Ferner stimmte die Stadt der wechselseitigen unentgeltlichen
Übertragung von Grundflächen des öffentlichen Gutes zwischen der
Stadt und dem Land, welche im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Regional- und Straßenbahnprojektes notwendig werden, insbesondere
im Bereich der Kranebitter Allee, zu. Der Abschluss gegenständlicher
Rechtsgeschäfte dient(e) insbesondere auch zur Vermeidung einer
eventuell folgenreichen Enteignung.
Grund- und
Finanzierungsvertrag
In seiner Sitzung am 20.04.2017 hat der GR dem Abschluss eines
„Grund- und Finanzierungsvertrages für den Öffentlichen Personennahverkehr in der Landeshauptstadt Innsbruck“ einstimmig seine Zustimmung erteilt. Mit der zwischen der Stadt und dem Land am 22.05.2017
auf 10 Jahre, somit bis zum 31.12.2026, abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung sind insbesondere die gemeinsamen Ziele für die
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
11