Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.76
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Abgleich Kostenaufstellung und Werkstättenmanagement IVB
Feststellungen und
Empfehlungen
hinsichtlich
vorgenommener
Eintragungen in die
digitale
Kostenaufstellung
Die Kontrollabteilung nahm im Abschnitt W5, Kostengruppe „Straßenbau
und Gleisanlagen inkl. Abbruchkosten“ eine Stichprobe in Form einer Gegenüberstellung der in der digitalen Kostenaufstellung vorgenommenen
Buchungen mit jenen des digitalen Werkstättenmanagements sowie mit
den ausgehobenen Rechnungen vor.
In einem Fall konnte festgestellt werden, dass die Beauftragung mit
€ 4.475,10 in der digitalen Kostenaufstellung angegeben wurde, während die abgerechneten Kosten mit € 44.750,10 vermerkt waren. Im digitalen Werkstättenmanagement fand sich der korrekte Betrag in Höhe von
€ 4.475,10. Die Kontrollabteilung empfahl der IVB, eine entsprechende
Korrektur innerhalb der digitalen Kostenaufstellung durchzuführen.
Für einen anderen Auftrag fehlten in der digitalen Kostenaufstellung drei
Teilrechnungen, die im digitalen Werkstättenmanagement abgebildet
waren. Im Zuge der Prüfung war die Kontrollabteilung auf weitere gleich
gelagerte Fälle aufmerksam geworden. Des Weiteren war festzustellen,
dass Buchungen teils mit, teils ohne Skontobetrag eingetragen waren.
Die Kontrollabteilung empfahl, in den konkreten Fällen eine Überprüfung
der eingetragenen Buchungen und Rechnungen vorzunehmen und diese
ggf. einer Korrektur zu unterziehen. Die Projektleitung der IVB sagte im
Rahmen des Anhörungsverfahrens eine entsprechende Bearbeitung zu.
5.6 Thematik „Kanalumlegungskosten“
Einführung
Im Zuge der baulichen Realisierung der Etappe 1b vom Fischerhäuslweg
bis Peerhofstraße bzw. Technikerstraße waren umfangreiche Leitungsumlegungen im Trassenbereich des Regional- und Straßenbahnprojektes notwendig, die einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten bilden.
Den Protokollen der eingerichteten Steuerungs-, Arbeits- und Unterarbeitsgruppen konnte die Kontrollabteilung entnehmen, dass die Thematik
der Leitungsumlegungen bereits zu einem frühen Projektzeitpunkt thematisiert wurde.
Die Kontrollabteilung ging auf die Frage der Kostenaufteilung für Leitungsumlegungen, konkret der Umlegung von Kanalbauten, bereits in ihrem vorgängigen Bericht zum Regional- und Straßenbahnprojekt des
Jahres 2014 ein und legte die zum damaligen Zeitpunkt ergebnisoffene
Diskussion dar, Leitungsbetreiber an den Kosten neuer Leitungsinfrastruktur zur beteiligen.
Kostenübernahme
durch Stadt und Land
In der 3. Sitzung der Steuerungsgruppe vom Juni 2009 wurde beschlossen, dass die Kosten der notwendigen Leitungsumlegungen durch das
Land und die Stadt und nicht durch die IKB AG zu tragen sind.
Notwendigkeit der
Verlegung von
Kanalbauten
Bereits kurz darauf wurden in einer der nachfolgenden Sitzungen die
Kosten der Kanalverlegungen sowie deren Notwendigkeit in Frage gestellt und diskutiert. Man kam überein, die Abteilung Wasserwirtschaft
des Amtes der Tiroler Landesregierung zur Klärung des Erfordernisses
der Verlegung von Kanalbauten im Trassenbereich des Regional- und
Straßenbahnprojektes hinzuzuziehen.
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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