Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.79
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€ 96.595,27 auf das Land. Diese vorgenommene Aufteilung anhand der
Finanzierungsquoten der betreffenden Triebwägen war für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Für die Jahre 2013 bis 2016 (die Mietverhältnisse wurden bis 31.03.2016
bzw. 30.04.2016 verlängert) vereinnahmte die IVB für die beiden Triebwägen Mieterlöse in einem Gesamtausmaß von € 987.500,00. Von dieser Gesamtsumme wurde ein Betrag von € 682.888,33 der Stadt und ein
Betrag von € 304.611,67 dem Land zugeordnet. Dabei waren die nach
den Finanzierungsquoten von Stadt und Land an den jeweiligen Triebwägen ermittelten Verteilungsprozentsätze für die Jahre 2013 bis 2015
für die Kontrollabteilung nachvollziehbar. Hinsichtlich der im Jahr 2016
von der IVB vorgenommenen Aufteilung der Mieteinnahmen ergab sich
nach Einschätzung der Kontrollabteilung allerdings eine Differenz. Nach
den von ihr angestellten Berechnungen wäre die Stadt Innsbruck mit einem zusätzlichen Betrag von € 2.046,67 zu entlasten (und im Gegenzug
das Land mit diesem Betrag zu belasten) gewesen.
Die Kontrollabteilung empfahl der IVB, diesen Sacherhalt zu überprüfen
und gegebenenfalls eine Berichtigung bei der nächsten Regionalbahnabrechnung herbeizuführen.
Im Anhörungsverfahren bestätigte die IVB, dass der aufgezeigte Betrag
von € 2.046,67 in der Regionalbahnabrechnung per 31.12.2019 berücksichtigt worden sei.
6.2 Neuanschaffung (weitere) 20 Straßenbahn-Triebwägen
Weitere 20 Fahrbetriebsmittel in
Beschaffung
Zum Zeitpunkt der vorgenommenen Prüfung befanden sich insgesamt 20
neue Triebwägen in Ankauf. Davon entfielen 11 neue Triebwägen auf die
Region (Finanzierungsanteil 25 % Stadt / 75 % Land) und 9 neue Triebwägen auf den innerstädtischen Bereich (Finanzierungsverhältnis 2/3
Stadt und 1/3 Land).
EU-weite
Ausschreibung
Dieser Beschaffung ging eine EU-weite Ausschreibung voran. Konkret
wurde ein so genanntes (zweistufiges) „Verhandlungsverfahren nach
vorherigem Aufruf zum Wettbewerb“ im Sektorenoberschwellenbereich
(gemäß § 192 Abs. 5 BVergG 2006 in Verbindung mit § 180 Abs. 1 Z 1
BVergG 2006) durchgeführt. Dies unter Beteiligung der von der IVB beauftragten und auch auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei.
Am 28.09.2015 kam es auf der Grundlage der definierten Zuschlagskriterien zur Entscheidung der Vergabe an den aus dem abgewickelten
Vergabeverfahren hervorgegangenen Bestbieter. Die Auslösung der Bestellung erfolgte seitens der IVB am 30.11.2015.
Die vorgenommene Ausschreibung umfasste (ohne diverser optionaler
Leistungsbereiche) die Lieferung von 20 Stk. fabriksneuen Niederflurstraßenbahnen, die präventive und korrektive Instandhaltung der Fahrzeuge
für 16 Betriebsjahre sowie ein strategisches Ersatzteilpaket und diverse
Spezialwerkzeuge.
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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