Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.94
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9 Betriebskosten
9.1 Grund- und Finanzierungsvertrag
Schriftliche
Vertragsgrundlage
zwischen Stadt
und Land ab dem
Jahr 2017
Durch den Abschluss des so genannten „Grund- und Finanzierungsvertrages für den öffentlichen Personennahverkehr in der Landeshauptstadt
Innsbruck“ (GuF-Vertrag) wurde die bislang auf der Grundlage von politischen Vereinbarungen gepflogene ÖPNV-Zusammenarbeit zwischen
Land und Stadt ab dem Jahr 2017 auf schriftlicher vertraglicher Basis
geregelt.
Der mit 22.05.2017 datierte GuF-Vertrag trat rückwirkend mit 01.01.2017
in Kraft und wurde auf die Dauer von 10 Jahren (bis 31.12.2026) abgeschlossen.
Aus inhaltlicher Sicht weist dieser Vertrag eine Zweiteilung auf. Einerseits
bezieht er sich in einem ersten Teil auf die Kooperation von Stadt und
Land in Bezug auf den ÖPNV in der Landeshauptstadt Innsbruck (gemeinsame Planung, strukturelle Kooperation, Tarifkooperation,
ÖV-Stabstelle). Andererseits trifft er in einem weiteren Teil Regelungen
zur Finanzierung des ÖV in der Stadt bzw. zur diesbezüglichen Beteiligung des Landes.
Finanzierungsbeiträge
des Landes für die
Jahre 2017 bis 2019 –
ausständige Wertanpassungen –
Empfehlungen
Die jährlichen Finanzierungsbeiträge des Landes für die Jahre 2017 und
2018 bzw. ab dem Jahr 2019 sind in Pkt. VII. Abs. 1, 2 und 3 des GuFVertrages festgeschrieben. Für die Finanzierungsbeiträge wurde Wertbeständigkeit nach dem VPI 2015 (Basiszahl Februar 2017) vereinbart.
Die Anpassung hat jeweils jährlich zum Zeitpunkt der Fälligkeit des 1.
Teilbetrages (März), somit erstmals am 01.03.2018 zu erfolgen.
In Verbindung mit diesen vertraglich festgelegten Beiträgen des Landes
stellte die Kontrollabteilung bis zum Ende ihrer Projektprüfung per
31.12.2019 folgende Zahlungseingänge bei der Stadt fest:
Der für die Jahre 2017 und 2018 fixierte Finanzierungsbeitrag setzt(e)
sich aus einem Betrag für die bislang vom Land an die Stadt bezahlten
„MÖSt-Mittel“ (€ 4.895.282,00) und einem Betrag zur Abgeltung für die
Zusatzleistungen aus dem SLF-Ticket (€ 1.346.005,00) zusammen. Ab
dem Jahr 2019 wird vom Land noch ein zusätzlicher Betrag von
€ 1.057.818,00 als (Betriebskosten-)Zuschuss zum Innsbrucker Straßenbahnsystem bezahlt. Wesentlich ist aus Sicht der Kontrollabteilung, dass
diese vertraglich fixierten Beiträge des Landes im GuF-Vertrag mit Wertstand 01.02.2017 festgeschrieben worden sind.
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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