Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf
- S.22
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(zu Punkt 21.)
Zl. KA-09434/2020
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG DER GEBARUNG UND JAHRESRECHNUNG 2019
DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2019 der Stadtgemeinde Innsbruck eingehend behandelt und
erstattet mit Datum vom 05.11.2020 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 05.10.2020, Zl. KA-09434/2020 ist
allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes
Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder im
Büro des Bürgermeisters, Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
einzusehen, verwiesen.
1 Erledigung der Jahresrechnung 2018
Entlastung
Die Behandlung des von der Kontrollabteilung anlässlich der „Prüfung
der Gebarung und Jahresrechnung 2018 der Stadt Innsbruck“ erstellten
Berichtes vom 11.11.2019, Zl. KA-12516/2019, durch den gemeinderätlichen Kontrollausschuss erfolgte in seiner Sitzung vom 28.11.2019. Auf
Basis dieses Berichtes wäre ursprünglich in der Gemeinderatssitzung
vom 12.12.2019 die Entlastung des Bürgermeisters vorgesehen gewesen. Aufgrund von Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Beantwortung von einzelnen Fragen einer im Gemeinderat vertretenen Partei
wurde dabei allerdings der Beschluss gefasst, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen und (erneut) eine Sitzung des Kontrollausschusses
einzuberufen. Dort sollten sodann die gestellten Fragen beantwortet
werden.
Eine (neuerliche) Behandlung des Berichtes der Kontrollabteilung fand in
der Zusammenkunft des Kontrollausschusses am 13.02.2020 statt. Auf
der Grundlage dieser Berichtsbehandlung erteilte der Gemeinderat der
Stadt Innsbruck schlussendlich in seiner Sitzung vom 27.02.2020 (mittels
Mehrheitsbeschluss) die Entlastung. Somit ist die Jahresrechnung 2018
nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 73 IStR i.d.F. LGBl.
Nr. 144/2018 (diese waren für die Behandlung der Jahresrechnung 2018
noch in der Weise anzuwenden) erledigt.
2 Vorbemerkungen
2.1 (Geänderte) Gesetzliche Rahmenbedingungen der Prüfung
IStR – LGBl.
Nr. 83/2019 vom
11.07.2019
Für die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2019 wurden im IStR mit
LGBl. Nr. 83/2019 vom 11.07.2019 neue gesetzliche Regelungen wie
folgt geschaffen:
Nach der neuen Bestimmung gemäß § 73 Abs. 1 leg. cit. hat der Bürgermeister den Entwurf eines Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Finanzjahr unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen
bis 30. April dem Gemeinderat vorzulegen.
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Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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