Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf
- S.67
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Quote Freie
Finanzspitze
(FSQ)
Als Verhältnis zwischen der Freien Finanzspitze und der Summe der
laufenden Einnahmen (KZ 19) ohne Berücksichtigung der Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 – 89) (KZ 17) ergibt sich die Quote der
Freien Finanzspitze.
Verglichen zum Vorjahr stieg die FSQ im Haushaltsjahr 2019 auf einen
Anteil von 7,72 % (2018: 7,42 %) der laufenden Einnahmen.
Maastricht-Ergebnis –
Gesamtbetrachtung
Im Jahr 2019 ergibt sich ein positives Maastricht-Ergebnis in Höhe von
€ 11.259,60 Tsd. Das Maastricht-Ergebnis des Jahres 2019 hat sich im
Vergleich zum Vorjahr (2018: € 3.747,35 Tsd.) somit deutlich um
€ 7.512,26 Tsd. erhöht.
Maastricht-Ergebnis –
Ergebnis der laufenden
Gebarung
Als Saldo zwischen den Einnahmen in Höhe von € 381.835,16 Tsd.
(2018: € 360.171,70 Tsd.) und den Ausgaben in Höhe von
€ 332.179,59 Tsd. (2018: € 315.896,98 Tsd.) der laufenden Gebarung
errechnet sich als Ergebnis der laufenden Gebarung ein Betrag in Höhe
von € 49.655,57 Tsd. (2018: € 44.274,72 Tsd.). Im Vergleich zum Vorjahr
erhöhte sich dieser Wert somit um € 5.380,85 Tsd.
Maastricht-Ergebnis –
Ergebnis der
Vermögensgebarung
Das Ergebnis der Vermögensgebarung belief sich im Jahr 2019 auf
€ - 15.997,35 Tsd. (2018: € - 10.505,82 Tsd.). Somit war im Rechnungsabschluss 2019 zur Finanzierung der Vermögensgebarung ein um
€ 5.491,53 Tsd. höherer Finanzierungsbedarf als im Jahr 2018 zu verzeichnen.
Maastricht-Ergebnis –
Überrechnung
Jahresergebnis
Abschnitte 85 – 89
Die Einbeziehung des Jahresergebnisses aus den Abschnitten 85 – 89
erfolgte im Haushaltsjahr 2019 mit einem Betrag von € - 22.398,61 Tsd.
Im Vergleich zum Vorjahr (€ - 30.021,55 Tsd.) war aus dem Saldo der
Abschnitte 85 – 89 somit ein um € 7.622,94 Tsd. deutlich niedrigerer Betrag zu berücksichtigen.
8 Transfers von und an Träger(n) des öffentlichen Rechts
Allgemeines
Gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 VRV 1997 i.d.F. BGBl. II Nr. 118/2007 ist dem
Rechnungsabschluss ein Nachweis über die Transfers von und an Träger(n) des öffentlichen Rechts, der zumindest nach Teilsektoren des
Staates und nach Ansätzen aufzugliedern ist, anzuschließen.
Betragliche
Darstellung des
Nachweises 2019 im
Vergleich zum Vorjahr
Entsprechend der zum Zeitpunkt der Prüfung im Kontierungsleitfaden für
Gemeinden und Gemeindeverbände 2015 vorgeschlagenen Gliederung
bzw. Postenzuordnung weist der Nachweis des Haushaltsjahres 2019 im
Vergleich zum Haushaltsjahr 2018 die folgenden Beträge aus:
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Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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