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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf

- S.71

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01.01.2019 mit einem Betrag von rd. € 17,2 Mio. ausgewiesen worden
ist. Die sich daraus ergebende Differenz von rd. € 0,9 Mio. konnte anhand der zur Verfügung stehenden Prüfungsunterlagen nicht verifiziert
werden.
Hingegen ging aus der vom Referat Vermögensrechnung für das Jahr
2019 ausgehändigten Auflistung sämtlicher zugegangener abnutzbarer
Wirtschaftsgüter der Geschäfts- und Betriebsausstattung hervor, dass
die in der Vermögens- und Schuldenrechnung 2019 abgebildete Summe
der Zugänge in Höhe von € 223,39 nicht übereinstimmte.
In seiner Stellungnahme teilte das Referat Vermögensrechnung dazu
mit, dass im Zuge der Ausarbeitung für die Eröffnungsbilanz die Korrekturen durch die Inventarmeldungen für das Jahr 2019 in die Buchwerte
der Betriebs- und Geschäftsausstattung eingearbeitet und angepasst
worden seien. Dadurch können nun sämtliche Zugänge des Jahres 2019
nachgewiesen werden. Auch die der Kontrollabteilung während der Prüfung (fälschlich gemeldete) Differenz von € 223,39 bedarf keiner Korrekturbuchung mehr.
Fahrzeuge

Überdies wurde auch der städtische Fuhrpark erweitert. Im Rahmen der
diesbezüglichen Einschau konstatierte die Kontrollabteilung, dass die in
der Vermögens- und Schuldenrechnung 2019 ausgewiesenen Zugänge
in Höhe von rd. € 0,8 Mio. infolge eines Formelfehlers nicht in voller Höhe ausgewiesen worden sind. Den Berechnungen des Prüforganes nach
wurde ein Betrag von rd. € 0,5 Mio. nicht erfasst. Hierbei handelte es sich
um Anschaffungskosten jener Fahrzeuge, die der MA III/Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung zugeordnet worden sind. Im
Konnex damit gab das Referat Vermögensrechnung bekannt, dass „dieser Punkt angepasst“ worden sei.

Sachanlagen
Empfehlung

Im Hinblick auf die Erstellung der Eröffnungsbilanz, welche spätestens
Anfang des Jahres 2021 nach den Bestimmungen der VRV 2015 zu legen ist, hat die Kontrollabteilung empfohlen, die bisher in der Vermögens- und Schuldenrechnung erfassten Daten, unter Berücksichtigung
der zur Anwendung gelangenden Berechnungsformeln, einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen, gegebenenfalls zu ergänzen bzw. zeitig zu
korrigieren.
Der vorhin ausgesprochenen Empfehlung der Kontrollabteilung werde lt.
Referat Vermögensrechnung nachgekommen.
9.3 Finanzanlagen

Finanzanlagen

Zum 31.12.2019 wurden in der Vermögens- und Schuldenrechnung 2019
Finanzanlagen mit einer Summe von rd. € 34,0 Mio. ausgewiesen, wobei
die Unterteilung der Finanzanlagen entsprechend dem gesetzlichen
Gliederungsschema nach § 224 Abs. 2 A III UGB erfolgte. Im Vergleich
zum Vorjahr stellten sich die in Euro angegebenen Werte (gerundet in
Tsd.) wie folgt dar:

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Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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