Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.123
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Park-, Gartenanlagen / Leistungserlöse
Stadtplanung / Transfers an Gemeinden
Straßen und Verkehr / Schadensfälle
3.2.3 Einnahmen- und Ausgabenentwicklung
Einnahmen- und
Ausgabenentwicklung
Die tatsächlichen Einnahmen im Jahr 2019 sind gegenüber dem Jahresergebnis 2018 absolut um € 24.251.742,46 bzw. + 6,41 %
(VJ: € 20.333.069,49 bzw. 5,67 %) gestiegen. Im Vergleich mit dem Voranschlag 2019 ergaben sich Mehreinnahmen in der Höhe von
€ 27.492.836,35 bzw. + 7,32 % (VJ: € 12.323.893,89 bzw. + 3,36 %).
Das ausgabenseitige Ergebnis des Rechnungsjahres 2019 erhöhte sich
gegenüber dem Vorjahr effektiv um € 12.274.658,19 bzw. + 3,24 %
(VJ: € 20.342.377,96 bzw. 5,68 %), wobei im Vergleich mit dem Voranschlag 2019 Mehrausgaben in der Höhe von € 206.652,08 bzw. + 0,05 %
(VJ: Minderausgaben von € 3.826.206,11 bzw. - 1,00 %) zu verzeichnen
waren.
Die Jahresrechnung 2019 wies sohin für den Ordentlichen Haushalt ein
Anordnungssoll (lfd. Soll) bei den Einnahmen von € 402.886.236,35 und
bei den Ausgaben von € 390.909.152,08 auf. Damit ergab sich ein rechnerischer Sollüberschuss von € 11.977.084,27 im Rechnungsjahr 2019.
Im Vorjahr erwirtschaftete die Stadtgemeinde Innsbruck indes weder
einen Sollüberschuss noch einen Sollabgang.
Im Gegensatz dazu wurde im Voranschlag 2019 noch ein präliminierter
Abgang in Höhe von € 15.309.100,00 (VJ: € 16.150.100,00) ausgewiesen.
Mehreinnahmen und
Mindereinnahmen
Im Rechnungsjahr 2019 erzielte die Stadtgemeinde Innsbruck im Vergleich zum Vorjahr signifikante Mehreinnahmen (Anordnungssoll) von
insgesamt € 24.251.742 bzw. + 6,41 % und erwirtschaftete sohin Gesamteinnahmen in Höhe von € 402.886.236.
Markante Mindereinnahmen im Vergleich zum Kalenderjahr 2018 waren
unter anderem in der Gruppe 0 – Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung im Ausmaß von € 798.440 (bzw. - 17,6 %) und in der Gruppe 6 –
Straßen- und Wasserbau, Verkehr in Gesamthöhe von € 1.189.546 (bzw.
- 10,4 %) zu verzeichnen.
Im Zuge einer Durchsicht der Haushaltsstelle 2/030110+817000 Kostenbeitrag sonstige Verwaltungsleistungen stellte die Kontrollabteilung fest,
dass im Rechnungsjahr 2019 Kanalanschluss- und Abwasserbeseitigungsentgelte auf privatrechtlicher Basis von insgesamt € 190.821,39
(VJ: € 361.425,98) gemäß dem mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG vereinbarten Übereinkommen vom 12.12.2001 vereinnahmt wurden.
Die Stadt Innsbruck übertrug der IKB AG die Rechte der Festsetzung
und der Einhebung von Abwasserbeseitigungsentgelten und Kanalanschlussentgelten mit Stichtag 31.12.2001. Weitere diesbezügliche Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass im vergangenen Rechnungsjahr 2018 vom Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft entsprechend den Bestimmungen des obgenannten Übereinkommens
(§ 1 Abs. 4) sowie gemäß den betreffenden Festlegungen vom
18.08.2009 und 01.08.2013 ein (erhöhter) kalkulatorischer Aufwandsposten vorgeschrieben wurde. Diese auffallende Einnahmenreduktion von
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Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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