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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.141

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Pro-Kopf-Verschuldung

Im Beobachtungszeitraum 31.12.2018 bis 31.12.2019 ist der Schuldenstand somit um € 1.718.319,97 – das entspricht 1,41 % – gesunken.
Dem folgend hat sich auch die Pro-Kopf-Verschuldung von
€ 920,66 im Jahr 2018 auf € 907,08 im Jahr 2019 reduziert.

Einteilung der
Schulden in
Schuldenarten

Die Finanzschulden sind gemäß den Bestimmungen der VRV in vier
Schuldenarten zu gliedern, bei deren Einteilung in die jeweilige Schuldenart die Bedeckung des Schuldendienstes maßgebend ist.
Dabei werden in der Schuldenart 1 Schulden erfasst, deren Schuldendienst mehr als zur Hälfte aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen
werden muss und daher den öffentlichen Haushalt erheblich belastet. Die
Schuldenart 2 betrifft Schulden für Einrichtungen der Gebietskörperschaft, bei denen jährlich ordentliche Einnahmen in der Höhe von mindestens 50 % der ordentlichen Ausgaben erzielt werden. Die Schuldenart
4 wird nach den Regelungen der VRV umschrieben als Schulden, die für
sonstige Rechtsträger aufgenommen worden sind und deren Schuldendienst mindestens zur Hälfte erstattet wird.
Der Schuldenstand per 31.12.2019 verteilt sich mit 91,24 % auf die
Schuldenart 1 (€ 109.642.721,24), mit 6,78 % auf die Schuldenart 2
(€ 8.131.565,70) und mit 1,80 % auf die Schuldenart 4
(€ 2.163.480,01).

Weiterverrechnung
Zins- und Tilgungszahlungen für Schulden
der Schuldenart 4 –
Vorjahresempfehlung –
Umsetzung

Der Schuldenart 4 sind zum 31.12.2019 insgesamt 6 Darlehen und Kredite zugeordnet. Wie bei ihren dahingehenden Prüfungen aus Vorjahren
erwähnt, wird/wurde der Annuitätendienst (Zins- und Tilgungszahlungen)
betreffend die in der Schuldenart 4 geführten Darlehen von der Stadt
Innsbruck auf der Grundlage maßgeblicher Verträge und Vereinbarungen
an verschiedene Rechtsträger weiterverrechnet.
Im Vorjahr beanstandete die Kontrollabteilung im Zusammenhang mit der
Weiterverrechnung von Zins- und Tilgungszahlungen die zum Jahresende 2018 einnahmenseitig ausgewiesenen schließlichen Reste von insgesamt € 88.691,44. Bei Bereinigung der Zins- und Tilgungsvorschreibungen für die jeweiligen IV. Quartale bzw. 2. Halbjahre des Jahres 2018
(€ 62.731,26), welche zum Rückersatz üblicherweise Anfang des Folgejahres (also 2019) vorgeschrieben und bezahlt werden, ließ sich ein verbleibender schließlicher Rest von insgesamt € 25.960,18 errechnen. Die
dahingehende Abstimmung der Kontrollabteilung führte zum Ergebnis,
dass von einem betroffenen Rechtsträger zwei Vorschreibungen aus
Vorjahren (betreffend das WBF-Darlehen Weingartnerstraße 136-140)
zum Zeitpunkt der letztjährigen Einschau Anfang August 2019 unbeglichen waren. Zusätzlich war auch die dahingehende Vorschreibung betreffend das I. Quartal 2019 im Betrag von € 12.980,09 vom betroffenen
Rechtsträger zum letztjährigen Prüfungszeitpunkt noch nicht bezahlt.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, die aufgezeigten Kassenreste abzustimmen und die
Zahlung der ausständigen Beträge beim betroffenen Rechtsträger einzumahnen. Im letztjährigen Anhörungsverfahren sagte die Fachdienststelle die Empfehlungsumsetzung zu.

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Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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