Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.146
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Vom maximal möglichen Gesamtkreditbetrag bei der EIB in Höhe von
€ 150.000.000,00 war zum Betrachtungsstichtag 31.12.2019 ein Anteil
von 63,33 % (€ 95.000.000,00) ausbezahlt.
Ein Restbetrag von insgesamt € 55.000.000,00 stand im Zuge der unterzeichneten Vertragswerke (grundsätzlich) noch zur Auszahlung bereit.
Dies unter der Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Nachweises von
Projektkosten bezüglich das Straßen- und Regionalbahnprojekt. Dazu
erwähnte die Kontrollabteilung vorausblickend und der Vollständigkeit
halber, dass von ihr im Zusammenhang mit der im Herbst 2019/Frühjahr
2020 vorgenommenen (Folge-)Prüfung des Regional- und Straßenbahnprojektes betreffend den bei der EIB noch abrufbaren Restkreditbetrag
Feststellungen getroffen worden sind. Dies insofern, als bei der EIB nach
Einschätzung der Kontrollabteilung in Verbindung mit der vertraglichen
Projektdefinition bzw. der daraus abzuleitenden Nachweismöglichkeiten
nur mehr ein deutlich geringerer Restkreditbetrag (ca. € 5,7 Mio.) abrufbar sein könnte. Diese Einschätzung der Kontrollabteilung hat sich mittlerweile anhand einer entsprechenden bestätigenden Stellungnahme der
Fachdienststelle (im Zuge des Anhörungsverfahrens zum Bericht über
die Folgeprüfung betreffend das Regional- und Straßenbahnprojekt) als
zutreffend erwiesen.
15-jährige endfällige
Ausleihungen
bei der EIB –
Aufrechterhaltung der
letztjährigen
Empfehlung
Zu den bei der EIB zuletzt beanspruchten 15-jährigen endfälligen Ausleihungen erwähnte die Kontrollabteilung, dass dieser Ausstattungsvorschlag seinerzeit von der Fachdienststelle in Zusammenarbeit mit einem
externen Berater (dem externen Controller des Finanzbeirates der Stadt
Innsbruck) unter Angabe entsprechender fachlicher Begründungen vorgeschlagen und vom Gemeinderat beschlossen worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl bereits bei der letztjährigen Prüfung der
Jahresrechnung (2018) in Richtung der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft bezüglich dieser endfälligen Finanzierungstranchen
(bei Würdigung der erwähnten fachlichen Begründungen), unter Einbindung des städtischen Finanzbeirates (inkl. dem externen Controller) die
Einrichtung eines (zumindest teilweisen) budgetär möglichen und allenfalls umsetzbaren Tilgungs- bzw. Ansparkonzeptes in Erwägung zu ziehen bzw. zu prüfen.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang unter anderem, dass vom damaligen Finanzdirektor in der
Sitzung des städtischen Finanzbeirates vom 08.11.2018 dahingehend
ein „Ansparmodell in Form einer Rücklagenbildung“ in Aussicht gestellt
worden ist.
In der dazu im vergangenen Jahr abgegebenen Stellungnahme äußerte
sich das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV insofern, als
es sich der bestehenden Problematik bewusst sei und dem Vorschlag
der Kontrollabteilung vollinhaltlich beipflichte. Vor dem Hintergrund dieser
letztjährigen Stellungnahme der Fachdienststelle hält die Kontrollabteilung ihre Empfehlung aufrecht und rief diese in Erinnerung.
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Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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