Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.163

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Ausgaben durch Finanztransaktionen (z.B. Rücklagenauflösungen, Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren, Schuldenaufnahmen
usw.) zu erfolgen hat.
Im Vergleich zum Vorjahr (2018: 91,18 %) errechnet sich im
Haushaltsjahr 2019 mit einem Wert von 102,94 % eine über der
100 %-Marke liegende EFQ.
Diese über der 100 %-Schwelle liegende EFQ des Jahres 2019 ist – im
Unterschied zu den Vorjahren – auf ein im mehrjährigen Vergleich deutlich geringeres Investitionsbudget (AO-Haushalt) im Haushaltsjahr 2019
bzw. genau genommen dessen Finanzierung zurückzuführen.
Die Finanzierung des AOH 2019 erfolgte einerseits durch projektbezogene Zuschüsse und Bedarfszuweisungen des Landes und andererseits
aus Eigenmitteln der Stadt Innsbruck (Zuführung aus dem Ordentlichen
Haushalt, Veräußerung von unbeweglichem Vermögen).
Schuldendienstquote
(SDQ)

Die Schuldendienstquote (SDQ) sagt aus, welcher prozentuale Anteil der
öffentlichen Abgaben (Eigene Steuern – KZ 10, Ertragsanteile –
KZ 11 und Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
und -anlagen – KZ 12) für den Schuldendienst, also Kapital- und Zinstilgung, aufgewendet werden muss.
Für das Jahr 2019 ergibt sich eine SDQ (inkl. Leasingverpflichtungen) in
Höhe von 1,0 % (2018: 0,89 %) der öffentlichen Abgaben bzw.
ein Gesamtschuldenstand in Höhe von € 119,94 Mio. (2018: € 121,66
Mio.).
Die Steigerung bei der Schuldendienstquote bzw. die generell festzustellende Erhöhung des Schuldenstandes der Vorjahre ist auf die in den Jahren 2016, 2017 und 2018 zur Finanzierung von Investitionsprojekten beanspruchten Kreditmittel zurückzuführen.
Die sich (seit dem Jahr 2015) ergebende Erhöhung des Schuldenstandes per 31.12. des jeweiligen Jahres wirkte sich auf die errechnete
Schuldendienstquote lediglich moderat erhöhend aus. Dies vor allem aus
dem Grund, da hinsichtlich der in den Jahren 2016, 2017 und 2018 neu
beanspruchten Kreditmittel bei der EIB während einer tilgungsfreien Zeit
von ca. 5 Jahren bzw. bei den 15-jährigen endfälligen Krediten lediglich
die anfallenden Zinsen zu bezahlen sind.

Verschuldungsdauer
(VSD)

Die Verschuldungsdauer (VSD) gibt an, wie lange die Rückzahlung der
bestehenden Schulden (und schuldenähnlichen Verpflichtungen wie
bspw. offene Leasingverpflichtungen) theoretisch auf Basis des Ergebnisses der laufenden Gebarung (KZ 91) dauert.
Im Vergleich zum Vorjahr (VSD 2018: 3,54 Jahre) kam es bei dieser
Kennzahl im Haushaltsjahr 2019 zu einer Verringerung auf 3,00 Jahre.

Diese Reduktion im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen zwei Umständen geschuldet. Einerseits wurden im Haushaltsjahr 2019 von der
Stadt Innsbruck keine Neukreditmittel beansprucht. Somit konnte der
Schuldenstand im Vergleich zum Vorjahr ein wenig reduziert werden.
Andererseits wirkt sich das im Vergleich zu den Vorjahren höhere Ergebnis der laufenden Gebarung mindernd auf diese Kennzahl aus.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

45