Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.174
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4. Bei der Summe von € 47.940,13 handelt es sich um ein von der Stadt
Innsbruck bei einer Tiroler Bank beanspruchtes Darlehen bzw. genau
genommen um die Bezahlung des Zinsabschlusses per 31.12.2019.
Der in der durchlaufenden Gebarung ausgewiesene schl. Rest bildet
die buchhalterische Belastung im Ordentlichen Haushalt ab (Ausgabe
im OH, Einnahme in der durchlaufenden Gebarung).
5. Der Betrag in Höhe von € 212,16 resultiert aus der manuellen Einspielung der Daten der Personenkontenführung (PKF – Programm zur
Einhebung von Gemeindeabgaben) in das Buchhaltungssystem
GeOrg zum 31.12., die Ausgleichsbuchung bzw. Glattstellung in der
durchlaufenden Gebarung sollte im Anfang des Folgejahres durchgeführt werden. Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Buchhaltung,
den obigen Betrag betreffend den Ausgleich PKF 2019 zu verifizieren
und gegebenenfalls zu bereinigen.
11 Haftungen der Stadt Innsbruck
Allgemeines
Entsprechend § 17 Abs. 2 Z 8 VRV 1997 i.d.F. BGBl. II Nr. 118/2007 ist
dem Rechnungsabschluss ein „Nachweis des Standes an Haftungen am
Beginn des Finanzjahres, die Veränderung während des Finanzjahres
(Zugänge und Abgänge) und der Stand am Schluss des Finanzjahres“
anzuschließen.
Haftungsstand
per 31.12.2019
Zum Stichtag 31.12.2019 bestanden gemäß den Angaben im Haftungsnachweis aus Sicht der Stadt Innsbruck Haftungen (Bürge- und Zahlerhaftungen, Ausfallbürgschaften bzw. sonstige Garantien) im betraglichen
Ausmaß von insgesamt € 118.646.838,52. Gegenüber dem Vorjahr
(€ 118.326.973,82) ergab sich eine geringe Steigerung um 0,27 %.
Angabe zu
„Haftungsnehmer“ –
Empfehlung
Bei der Verifizierung des Haftungsnachweises des Jahres 2017 (also bei
der Prüfung der Jahresrechnung 2017 im Jahr 2018) monierte die Kontrollabteilung, dass bei allen angeführten Haftungskonten als Haftungsnehmer die „Finanzverwaltung“ aufschien. Nach Meinung der Kontrollabteilung sollte als Haftungsnehmer jedoch der jeweilige Rechtsträger aufscheinen, für welchen die Stadt Innsbruck eine entsprechende Haftung
übernommen hat. Die städtische Finanzverwaltung bzw. die Stadt Innsbruck selbst ist der jeweilige Haftungsgeber.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft eine dahingehende Anpassung der Angaben im Haftungsnachweis zu überprüfen und gegebenenfalls zu vollziehen, was von der
zuständigen Fachdienststelle im letztjährigen Anhörungsverfahren zugesagt worden ist.
Wie die letztjährige Prüfung des Haftungsnachweises per 31.12.2018
zeigte, wurden von der Fachdienststelle als Haftungsnehmer die jeweiligen Rechtsträger erfasst, für welche die Stadt Innsbruck entsprechende
Haftungen übernommen hat.
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Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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