Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.184

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3. Wurden seitens der lnnsbrucker Nordkettenbahn GmbH Verhandlungen mit
Grundstückseigentümern zu den Talabfahrten geführt? Falls ja, durch wen?
4. Wurden bei Vertragsabschlüssen seit der Amtszeit des Bürgermeisters Willi mit den
Eigentümern immer dieselben Entschädigungstarife/m 2 vereinbart?
Falls nein, warum nicht?
5. Welche Entschädigungshöhen pro Quadratmeter wurden in der Vergangenheit bis Mai
2018 vereinbart (genaue Auflistung der jeweiligen Quadratmeterpreise) und welche
seit dem Amtsantritt des Bürgermeisters?
6. Welche Vertragslaufzeiten wurden im Fall erfolgreich abgeschlossener Verträge
vereinbart bzw. gibt es unterschiedliche Vertragslaufzeiten?
7. Gibt es Grundstückseigentümer im Bereich der Talabfahrten 2 und 3, die bis dato
keinen aufrechten Vertrag haben?
Falls ja, wie viele Grundstücke (samt Flächenmaß) sind derzeit vertragslos?
8. Warum konnte man sich mit den Eigentümern dieser Grundstücke nicht einigen?
9. Wann (Datum) wurde dem „Verhandler" Thomas Schultze vom Bürgermeister der Stadt
Innsbruck das Verhandlungsmandat, um mit der Grundeigentümerin im Bereich der
Talabfahrten 2 und 3 der Nordketten GmbH zu verhandeln, erteilt?
10. Erfolgte die Erteilung des Verhandlungsmandats an den damaligen
Ersatzgemeinderat und „Verhandler"" Thomas Schultze (GRÜNE) schriftlich?
11. Wenn ja, liegt diese schriftliche Erteilung des Verhandlungsmandats an den
damaligen Ersatzgemeinderat und jetzigen Gemeinderat Thomas Schultze durch
BGM. Georg Willi schriftlich zur Einsicht für die Mitglieder des lnnsbrucker
Gemeinderates auf?
12. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bzw. fachlicher Qualifikation hat der
Bürgermeister dem Ersatzgemeinderat Thomas Schultze (GRÜNE) das
Verhandlungsmandat, um mit den Grundeigentümern im Bereich der Talabfahrten 2
und 3 der Nordketten GmbH zu verhandeln , erteilt?
13. Warum hat der Bürgermeister nicht einem Mitglied der lnnsbrucker Stadtregierung
bzw. des lnnsbrucker Stadtsenats das Verhandlungsmandat, um mit der
Grundeigentümerin im Bereich der Talabfahrten 2 und 3 der Nordketten GmbH zu
verhandeln , erteilt?
14. Warum hat der Bürgermeister, wenn es den schon jemand aus der eigenen
Gemeinderatsfraktion „Georg Willi-die lnnsbrucker Grünen" sein muss bzw. kann, das
Verhandlungmandat nicht einem Gemeinderat bzw. einer Gemeinderätin sondern
einem Ersatzgemeinderat erteilt?
15. Warum wurde nicht Herr Dipl.-Ing. Baltes als Geschäftsführer der lnnsbrucker
Nordketten GmbH von Beginn an mit den Verhandlungen betraut?
16. Die lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH sind mit einem Anteil von
5% an der Nordkettenbahn GmbH beteiligt. Herr Thomas Schultze ist Aufsichtsrat bei
der lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH. Können Sie daher einen
Befangenheit des „Verhandlers" Thomas Schultze ausschließen? Wenn ja, mit
welcher rechtlichen Begründung? Wenn nein, warum nicht?
17. Können Sie mit der Erteilung des diesbezüglichen Verhandlungsmandats an IVB
Aufsichtrat Thomas Schultze eine Verletzung des GmbH-Gesetzes als mehrfacher
Eigentümervertreter ausschließen? Wenn ja, mit welcher rechtlichen Begründung?
18. Warum wurden betreffend der Verhandlungen mit den Grundeigentümern im Bereich
der Talabfahrten 2 und 3 der Nordkettenbahn GmbH keine Rechtskundigen der Stadt
Innsbruck betraut?

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