Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.206

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nicht über Maßen beansprucht wird, bitten wir jeweils um eine grobe Abschätzung
unter Hinzunahme der Ergebnisse des Rechungsabschlusses von 2019.

1. Igls und Vill haben rund 3.000 Hauptwohnsitze, das entspricht einem Anteil
von ca. 2,25% der lnnsbrucker Bevölkerung. Wie hoch sind die zu erwartenden
Mindereinnahmen im Falle einer Abspaltung von Vill und Igls für die Stadt Innsbruck bei
-

Abgabenertragsanteilen
Kommunalsteuer
Grundsteuer
Abfallgebühren
Kanalgebühren {1KB)
Bedarfszuweisungen des Landes
Elternbeiträge Kindergarten betreu u ngsein richtu ngen
Elternbeiträge Schulen/Nachmittagsbetreuung

2. Wie hoch sind die voraussichtlichen Ersparnisse für die Stadt Innsbruck bei
-

Winterdienst
Straßenreinigung (nur Gemeindestraßen)
Kindergarten Personalaufwand (abzgl. Landesförderung)
Städtisches Schulpersonal (abzgl. Landesförderung)

3. Im Falle von einer Abspaltung von Igls und/oder Vill wäre die Stadt Innsbruck
dort für keine lnverstitionsprojekte mehr zuständig. Welche Projekte des Investitionspakets der Regierung 2021 bis 2023 sind für die Stadtteile Igls und
Vill vorgesehen? In welcher Höhe? (Ohne Sportanlage Igls, da hier eine vertragliche Verpflichtung mit der Waldinteressensschaft Agrar Igls besteht).
4. Ist es richtig, dass im Falle einer Abspaltung und Gründung neuer Gemeinden
Igls bzw. Vill diese mit „null" starten, also keine Schulden der Stadt Innsbruck
übernehmen müssen?
5. Die Stadt Innsbruck mietet von der IIG derzeit die öffentlichen Gebäude wie
Kindergärten, Schulen, Horte, Kinderkrippen, Feuerwehrgebäude, Vereinsheim
etc. in Igls bzw. Vill.
Wie hoch sind die Mietkosten samt Betriebskosten derzeit für die Stadt lnns bruck in all diesen Objekten?
a) Im Falle einer Abspaltung der Stadtteile Igls und Vill: Ist davon auszugehen,
dass die neuen Gemeinden Igls bzw. Vill in die Mietverträge (derzeit abgeschlossen zwischen IIG und Stadt Innsbruck) eintreten? Zu denselben Kon-