Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.216
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(zu Punkt 61.2)
Stadtmagistrat Innsbruck
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Klub der lnnsbrucker Grünen
Innsbruck, 19.11.2020
Prüfantrag
Einführung einer städtischen Mietzinsbeihilfe für Student*innen während der ersten zwei Jahre ihres
Hauptwohnsitzes in Innsbruck
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister möge die zuständigen Dienststellen der Stadt Innsbruck mit der Prüfung beauftragen, ob
und wie eine städtische Mietzinsbeihilfe für Student*innen eingeführt werden könnte, die ab dem ersten Tag
der Hauptwohnsitzanmeldung beantragt werden kann und solange ausgezahlt wird, bis die Betroffenen
theoretisch in die gemeinsame Mietzinsbeihilfe von Land und Stadt fallen - sprich längstens für zwei Jahre.
Besondere Berücksichtigung soll bei der Prüfung der budgetäre Effekt finden, d.h. eine detaillierte
Gegenüberstellung
der
prognostizierten
Mehreinnahmen
(die
die
Stadt
durch
die
erhöhten
Hauptwohnsitzanmeldungen bekommt) und der Mehrausgaben (die durch das neue Modell ausgelöst
werden).
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob eine solche dezidierte und nur auf Student*innen abzielende
Mietzinsbeihilfe juristisch korrekt aufgestellt werden kann oder ob z.B. der Gleichheitsgrundsatz verletzt
wird . Ebenso sollen Überlegungen vonseiten der zuständigen Ämter angestellt werden, wo durch weitere
stadteigene Regelungen in Hinsicht auf die Mietzinsbeihilfe etwaige budgetär vorteilige Effekte ausgelöst
werden könnten.
Die lnnsbrucker Grünen. Maria-Theresien-Straße 18/1. 6020 Innsbruck