Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.49
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Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
26.
Maglbk/30655/SU-WT/41
IAI Veranstaltungsgesellschaft
m.b.H., vertreten durch Geschäftsführer Neuner Robert:
Erteilung einer Ausfallhaftung für
die sieben Märkte der Innsbrucker
Bergweihnacht
Erlassung der Kosten für die
Grundüberlassung für die Märkte
am Marktplatz, in der Altstadt und
Maria-Theresien-Straße
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 04.11.2020:
Die Stadt Innsbruck beteiligt sich an einer
Ausfallhaftung für die Christkindlmärkte in
Innsbruck zugunsten der Veranstalter der
sieben Märkte der Bergweihnacht bis zum
Maximalbetrag von € 200.000,-- zu den gleichen Bedingungen wie der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB).
Darüber hinaus verzichtet die Stadt Innsbruck für das Jahr 2020 auf das Grundüberlassungsentgelt für die Christkindlmärkte
am Marktplatz, in der Altstadt sowie in der
Maria-Theresien-Straße in Gesamthöhe von
€ 25.000,--.
Die Bedeckung für die Ausfallhaftung ist auf
Vp. 1/780100-755500, Wirtschaft, Transfers
an Unternehmen (SU), gegeben.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Mit dem Lockdown-Light Anfang November
hielten wir nach wie vor daran fest, die
Weihnachtsmärkte in einer minimalistischen
Art und mit einem entsprechenden Sicherheitskonzept, das in den letzten Wochen
und Monaten intensiv ausgearbeitet wurde,
umzusetzen.
Nun, mit dem erweiterten Lockdown, muss
ich sagen, dass es nicht möglich sein und
kaum Sinn machen wird, die Märkte aufzustellen. Wir haben aber in den letzten Wochen gezeigt, dass es sehr wichtig ist, auf
die weihnachtliche Stimmung vorzubereiten.
Das ist auch ein wesentlicher Teil dieses
Antrags.
GR-Sitzung 19.11.2020
Die Plätze werden für weihnachtliche Beleuchtungen genützt werden. Wir versuchten, aus den Stadtchristbaumkulturen Weihnachtsbäume in der Stadt aufzustellen, um
für unsere BürgerInnen und für alle, die unsere Stadt besuchen, eine gute und weihnachtliche Stimmung, auch in Corona-Zeiten, zu schaffen. Deshalb auch der Punkt
der Grundüberlassung im Antrag.
Zum Punkt der Ausfallshaftung möchte ich
festhalten, dass der Weihnachtsmarkt nicht
nur die Stände umfasst, sondern auch das
ganze Rundherum, wie die Organisation
und das Aufstellen der Weihnachtsbäume.
So wurde das auch in der Altstadt gemacht,
wo wir eine sehr schöne Tanne mit schöner
Beleuchtung aufgestellt haben. Ich danke
hier allen Ämtern und allen Mitwirkenden für
die Organisation und dem Herrn Bürgermeister, dass er es alljährlich übernimmt,
dass dieser Baum so aufgestellt und von
seinem Budget bezahlt wird.
Ich danke auch den VeranstalterInnen, die
einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, damit wir eine gute Stimmung verbreiten, die
Beleuchtung aufhängen und entsprechend
dekorieren können. Am Marktplatz wird die
Krippe aufgestellt.
Ein wesentlicher Teil der Ausfallshaftung
gehört natürlich auch hier dazu. Deshalb
bitte ich Euch, an diesem Beschluss, wie im
Stadtsenat vor einigen Wochen bzw. auch
so, wie es der Tourismusverband Innsbruck
und seine Feriendörfer (TVBI) gemacht hat,
festzuhalten, damit unsere BürgerInnen und
alle, die im Rahmen der Corona-Maßnahmen die Stadt Innsbruck besuchen können,
eine weihnachtliche und gute Stimmung
vorfinden und auf Weihnachten vorbereitet
werden können. Wenn es die Wirtschaft zulässt, können auch Weihnachtseinkäufe gemacht werden.
Wir werden auch darauf achten, dass wir in
den Parkanlagen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für eine weihnachtliche
Lichtgestaltung sorgen. Da gibt es ein tolles
Projekt, von dem wir hoffen, dass wir es im
Rahmen der Corona-Möglichkeiten starten
können. Darum bitte ich Euch heute allgemein, diesem Antrag zuzustimmen.