Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.98
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- 786 -
Beschluss (einstimmig):
41.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. VI-F2, Vill, Bereich Deponie Ahrental (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. VIF1), gemäß § 36 TROG 2016
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B31, Pradl, Bereich zwischen Kranewitterstraße, Bruder-Willram-Straße, Amraser Straße und Rudolf-Greinz-Straße (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/go),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
40.
MagIbk/34430/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. VI-OE2.6, Vill,
Bereich Deponie Ahrental (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0),
gemäß § 32 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. VI-OE2.6, Vill,
Bereich Deponie Ahrental (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2.0), gemäß § 32 TROG 2016,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
MagIbk/33639/SP-FW-VI/1
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. VI-F2, Vill, Bereich Deponie Ahrental (als Änderung des Flächenwidmungsplanes VI-F1), gemäß § 36
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
42.
MagIbk/34340/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. MÜ-OE2.4,
Mühlau, Bereich nördlich des
Schillerweges (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß § 32
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. MÜ-OE2.4,
GR-Sitzung 19.11.2020