Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.27

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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

02. Dez. 2020
0P6 R l2f?~ 2tJZO

(zu Punkt 36.1)

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Innsbruck, am 27.11 .2020

Dringender Antrag
betreffend die Bereitstellung von steuerfreien Gutscheinen für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtmagistrats

Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die im Budgetjahr 2020 geplanten Finanzmittel, welche für
das Mitarbeiterfest, die Weihnachtsfeiern der Dienststellen und Betriebsausflüge vorgesehen
waren bzw., sofern solche Mittel nicht vorgesehen waren , Finanzmittel in Höhe der für das
Mitarbeiterfest, Weihnachtsfeiern der Dienststellen sowie Betriebsausflüge im Jahr 2019
angefallenen Kosten , allen städtischen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern im Stadtmagistrat sowie
in den Beteiligungen (1KB, IIG) zu gleichen Teilen bzw. in selber Höhe in Form eines
Gutscheins für Betriebe im Stadtgebiet und - soweit steuerrechtlich zulässig - steuerfrei zur
Verfügung zu stellen.
Begründung:
Aufgrund der COVID-19 Krise sind im heurigen Jahr gesellschaftlich wichtige Feiern, wie z.B.
das von den Mitarbeitern geschätzte Mitarbeiterfest ausgefallen. Überdies besteht keine
Möglichkeit mehr, Weihnachtsfeiern in den Dienststellen abzuhalten oder Betriebsausflüge
durchzuführen. Die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter verrichten täglich wichtige Arbeit für die
Bürger dieser Stadt. Umso wichtiger ist es, ihnen deshalb eine Wertschätzung zukommen zu
lassen. Da dies in bisheriger Form aufgrund der Krise nicht möglich ist, sollen die dafür
bestimmten Finanzmittel des Jahres 2020 auf alle Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter zu gleichen
Teilen aufgeteilt und in Form eines steuerfreien Gutscheins für Betriebe im Stadtgebiet
ausgehändigt werden. Medien sowie Teile der Bundesregierung berichteten über die
Möglichkeit eines steuerfreien begünstigten Gutscheins in Höhe von bis zu 365 Euro. Der
Vorteil eines solchen Gutscheins liegt darin , dass die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter
Wertschätzung erhalten und die lnnsbrucker Wirtschaftstreibenden (Gastronomie, Handel ,
usw.) gestärkt werden.
Bedeckung : aus bereits budgetierten Finanzmitteln

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