Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.34
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schert oder f ü r fremdes Eigentum in großem Ausmaß herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.)
Mit dem Verlust des Amtes als Vizebürgermeisterin der Stadt Innsbruck verliert Mag.
Ursula Schwarzl gemäß den rechtlichen Vorschriften der Stadt Innsbruck auch ihre
politischen Zustä ndigkeiten für Energie und Mobilität (Straßen- und Verkehrsrecht,
Verkehrsplanung und Umwelt).
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In Folge liegt es im Verantwortungsbereich des Bürgermeisters einer fachkompetenten Persönlichkeit das Vekehrsressort der Stadt Innsbruck zu übertragen. Einer fachkompetenten Persönlichkeit, deren oberste politische Priorität es ist die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Innsbruck bestmöglich zu gewä hrleisten und die demokratischen Grundregeln einer Stadt, wie zum
Beispiel die verpflichtende Einbindung des Gemeinderates in wichtige Entscheidun-
gen, zu achten.
Es liegt in der persönlichen Entscheidung jeder Gemeinder ätin, jedes Gemeinderates
gegen oder f ür diesen Abberufungsantrag nach bestem Wissen und Gewissen zu
stimmen bzw. parteipolitisch unabhä ngig zum Wohle der Verkehrssicherheit der Bür gerinnen und Bürger eine persönliche politische und auch menschliche Entscheidung
zu treffen !
Zur Erinnerung §12, Innsbrucker Stadtrecht - Amtsgelöbnis.
(1) Der Bürgermeister und die Bürgermeister-Stellvertreter haben nach ihrer Wahl
vor dem Gemeinderat in die Hand des Landeshauptmannes oder seines Vertreters zu
geloben, in Treue die Landes- und die Bundesverfassung sowie die sonstigen Gesetze
des Landes Tirol und des Bundes zu befolgen, das Wohl der Stadt nach bestem Wissen und Können zu fördern sowie unparteiisch und uneigennützig ihres Amtes zu walten.
( 2) Das gleiche Gelöbnis haben die übrigen Mitglieder des Gemeinderates in die Hand
des Bürgermeisters zu leisten.
(3) Das Gelöbnis wird nach Verlesung der Gelöbnisformel mit Handschlag und den
Worten „Ich gelobe" geleistet. Ein Gelöbnis mit Vorbehalten oder mit Zusätzen gilt als
verweigert.
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Frau Mag. Ursula Schwarzl ist daher als Vizebürgermeisterin der Stadt Innsbruck
durch den Gemeinderat per Beschluss abzuberufen.