Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.64
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Stadtmagistrat Innsbruck
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alternative liste
innsbruck
Gesc~ sstelle Gemeind1 tund Stadtsenal
Innsbruck, 19.11.2020
(zu Punkt 38.8)
Prüfantrag
Stundung der Mieten für Stadtwohnungen bei
Covid-19-bedingtem Einkommensverlust
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird beauftragt, die Prüfung einer Verlängerung der
Stundungsfrist und eine erneute Möglichkeit für Mietstundungen für Mieter*innen von
Stadtwohnungen zu erwirken , die aufgrund von Covid-19-bedingtem
Einkommensverlusten ihre Miete nicht mehr bezahlen können.
Zudem wird Herr Bürgermeister beauftragt sich einzusetzen, dass auch auf Landesund Bundesebene Maßnahmen ergriffen und verstärkt werden, um Mieter*innen zu
unterstützen, deren wirtschaftliche Lage sich aufgrund der Corona-Pandemie massiv
verschlechtert hat.
Begründung:
§ 1 des 2. Covid-19-Justizbegleitungsgesetzes vom 1. April 2020 sieht die
Rückzahlung der gestundeten Mieten bis zum 31. Dezember 2020 vor und hat den
Zweck, die Rechtsfolgen für Mieter*innen, deren Einkommenssituation sich aufgrund
der Maßnahmen zur Bekämpfung massiv verschlechtert hat, zu beschränken . Der
Vermieter kann den offenen Mietrückstand gemäß der aktuell geltenden
Gesetzeslage ab 1. Jänner 2021 gerichtlich geltend machen.
Die Anfrage vom 25.06. zum Umgang der IIG mit Covid-19-bedingten Härtefällen
brachte zutage , dass sich die IIG hier lediglich an die bundesgesetzlichen Vorgaben
hält, dass sie jedoch über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus keine weitere
Mietstundung für Menschen mit Covid-19-bedingtem Einkommensverlust in Aussicht
gestellt hat.
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