Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.226

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(zu Punkt 6.1)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 09.12.2020

Verfügung über die Ü bertragung von Angelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich (Delegationsvereinbarung) 2012, Grundlage für Erlassung von Verordnungen;
Zahl GfGR/285/2020;
DRINGENDE ANFRAGE von FPÖ, FRITZ und GERECHT vom 02.12.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
FPÖ , FRITZ und GEREC HT haben am 02.12.2020 folgende dringende Anfrage eingebracht,
zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Seit der Gemeinderatswahl 2018 bzw. nach der Ressortvergabe durch Bgm. Willi werden die
verkehrsrechtlichen Angelegenheiten von Bgm.-Stellv. in Mag.a Schwarzl geführt. Dazu ergeben sich für die Fraktionen FPÖ Rudi Federspiel, das Gerechte Innsbruck sowie die Liste
Fritz nachfolgende Fragen:
Frage 1:

Wann wurde das "Verkehrsressort" offiziell an Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl übergeben?

Antwort:

Bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 24.05.2018.

Frage 2:

Gibt es seitens des Bürgermeisters eine besondere Vereinbarung, die es der ressortführenden Bgm.Stellv.in erlaubt, die über ihren Zuständigkeitsbereich hinausgehende Verfügungen im Bereich des Verkehrs zu treffen?

Antwort:

nein

Frage 3:

Ist es richtig, dass im Jahr 2012 eine Delegationsvereinbarung beschlossen
wurde?
Wenn ja, wann erfolgte dieser Beschluss und von wem?