Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.244

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Frage 12:

Wann wurde der Aufsichtsrat der IVB über diese Ausschreibung informiert bzw.
gab es seitens des Aufsichtsrates Bedenken einzelner Aufsichtsräte bzgl. des Ankaufes der Dieselbusse?

Antwort:

Der Aufsichtsrat wurde vor der geplanten Ausschreibung informiert. Die Modalitäten der Ausschreibung des Rahmenvertrages über die Beschaffung
von Dieselbussen entsprechen den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen
des Unternehmens und dem ÖPNV-Vertrag vom 04.04.2019.

Frage 13:

Wie viele Dieselbusse werden derzeit für den Fahrbetrieb der IVB eingesetzt?
(Bitte um Aufstellung pro Linie)

Antwort:

Die Innbus GmbH (100%-Tochter der IVB-Verkehre im Stadtgebiet) verfügt
aktuell über 106 Busse. Da alle Busse auf allen Linien eingesetzt werden,
gibt es keine Zuteilung auf Linien.

Frage 14:

Auch wenn der Gemeinderat die Ausschreibung von 120 Dieselbussen gegebenenfalls nicht beschließen muss, warum hat der Bürgermeister den Gemeinderat
nicht über selbige informiert?

Antwort:

Siehe einleitende Antwort. Informationen wurden nie zurückgehalten und es
haben laufend dazu informelle Gespräche stattgefunden.

Frage 15:

Wann wollte der Bürgermeister die Öffentlichkeit über den Ankauf von 120 Dieselbussen informieren?

Antwort:

Siehe einleitende Antwort.

Frage 16:

Warum hat man vor der Ausschreibung darauf offensichtlich bewusst verzichtet,
der Öffentlichkeit den geplanten Ankauf von 120 Dieselbussen mitzuteilen?

Antwort:

Siehe einleitende Antwort.

Frage 17:

Gibt es aus der Sicht des Bürgermeisters tatsächlich keine klimapolitische bessere Alternative als den Ankauf von 120 Dieselbussen für den ÖPNV?

Antwort:

Siehe einleitende Antwort.

Frage 18:

Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge war der
31.07.2020 10:00 Uhr. Wann und durch wen erfolgte bzw. erfolgt die Auftragsvergabe?

Antwort:

Die Auftragsvergabe erfolgt über eine Vergabekommission nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes nach dem BestbieterInnenprinzip. Das genaue Datum für die Auftragsvergabe steht noch nicht fest.

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