Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.294
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oben erläuterte Verfahrensabwicklung im Sinne des Landes Tirol in dieser Form
vorgenommen haben. Warum?
Antwort:
Dem Gemeinderat liegen und lagen vor Beschlussfassung der gesamte behördliche Akt inklusive sämtlicher Stellungnahmen des Ermittlungsverfahrens vor. Der Originalakt wurde ebenfalls ordnungsgemäß an die Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat übermittelt.
Frage 36:
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) hält ein seinem Leitfaden betreffend
"Begegnungszonen" fest: "Was man braucht: 1. Prüfung ob und in welcher Form
die Umsetzung einer Begegnungszone zielführend und sinnvoll ist".
Haben Sie diese Prüfung vorgenommen?
Antwort:
ja
Frage 37:
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? (Bitte um Übermittlung der konkreten
Prüfungsinhalte und Prüfungsergebnisse.)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 21.
Frage 38:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Sieht Antwort zu Frage 21.
Frage 39:
Das Kuratorium hält ein seinem Leitfaden betreffend Begegnungszonen fest:
"Was man braucht: 2. Fundierte Datenbasis/Erhebung als Entscheidungsgrundlage? Gibt es diese fundierte Datenbasis/Erhebung?"
Antwort:
ja
Frage 40:
Wenn ja, seit wann und wer hat diese Erhebung durchgeführt? (Bitte um Übermittlung sämtlicher Erhebungsinhalte.)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 21.
Frage 41:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 39.
Frage 42:
Dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck liegen bis heute keine Informationen und Unterlagen vor, aus denen hervorgehen würde, dass Sie diesen
oben erläuterten Leitfaden des Kuratoriums für Verkehrssicherheit eingehalten haben. Warum?
Antwort:
Ein Leitfaden stellt eine Hilfestellung dar und es besteht keine Verpflichtung,
einen Leitfaden zu befolgen.
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