Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.311
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(zu Punkt
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Telefon
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Ort, Datum
. )
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 02.12.2020
Stadtteil Igls, Abspaltung, Auswirkungen; Zahl GfGR/267/2020;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 19.11.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 19.11.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Am 28.10.2020 hat die Veranstaltung "Los von Innsbruck?" in Igls stattgefunden. Hintergrund
ist der Beschluss des Gemeinderates vom Mai 2019, das Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) zu ändern, welches die Abschaffung der Stadtteilausschüsse zur Folge hat.
Daher wurde seitens des lgler Unterausschusses beschlossen, sich selbst intensiv mit den
Möglichkeiten auseinander zu setzen, wie zukünftig eine echte Mitsprache, eine echte Bürgerbeteiligung in Bezug auf die lgler Belange aussehen könnte.
In der Einladung zur Auftaktveranstaltung ist zu lesen: "Der Unterausschusss Igls stellt sich
daher die Ausgangsfrage " Los von Innsbruck?" und will sich über die Wintermonate mit der
Ausarbeitung möglichst vieler Antwortvarianten beschäftigen. Es wird keine Loslösung angestrebt, sondern es sollen Möglichkeiten erarbeitet werden, wie die politische Zukunft von Igls
aussehen kann."
Bei der Veranstaltung am 28.10.2020 wurden erste FÜR und WIDER als Stadtteil versus einer eigenen Gemeinde bzw. alternativer Modelle vorgestellt.
Nachdem eine etwaige Abspaltung eines Stadtteils auch an der Stadt Innsbruck nicht spurlos
vorübergehen würde und Folgeauswirkungen hätte, sollte dies rechtzeitig beleuchtet werden.
Damit der Stadtmagistrat für die Beantwortung unserer Fragen nicht über Maßen beansprucht wird, bitten wir jeweils um eine grobe Abschätzung unter Hinzunahme der Ergebnisse des Rechnungsabschlusses von 2019.