Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.315

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Grundsätzlich sollte vorausgeschickt werden, dass die öffentlichen Gebäude nicht zur Miete im eigentlichen Sinn, sondern zur AfA-Miete rückvermietet sind. Diese Einnahmen aus der AfA-Miete werden zu 100 % wieder für
Ausgaben der Instandhaltung bei Gebäuden im öffentlichen Bereich verwendet.
Die monatlichen Vorschreibungen der IIG an die Stadt Innsbruck betragen:
AfA-Miete
BK
HK
Feuerwehr Igls

136,66

1.243,05

289,05

KG Igler Str. 58

354,94

263,95

182,36

KG Igls Fernkreuzw.

1.135,02

1.577,95

492,25

VS Igls

1.609,76

4.296,37

1.511,81

Zusätzlich bestehen Bestandsverhältnisse direkt mit Vereinen.
Außerdem verwaltet die IIG das Widum Igls. In Vill ist das Gebäude Viller
Dorfstraße 1 (Feuerwehr) sowie das alte Feuerwehrhaus (Obstpresse) an die
Stadt Innsbruck vermietet. Die monatlichen Vorschreibungen der IIG an die
Stadt Innsbruck betragen:
AfA-Miete
BK
HK
Feuerwehr Vill

233,38

480,61

0

b) Eine neue Gemeinde Igls/Vill wäre so wie alle anderen Gemeinden berechtigt, spezifische Förderungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds des Landes zu lukrieren. Es darf darauf hingewiesen werden, dass kleine Gemeinden überproportional gefördert werden. Die Landeshauptstadt Innsbruck kritisiert seit vielen Jahren die Unterdotierung für die Stadt Innsbruck.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 5 von 5

8h

25 min