Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.326
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Gesamter Text dieser Seite:
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
NEOS Innsbruck, 10.12.2020 DKN
, 10. Dez. 2020
uP6R12g,R r2020
Geschaftsstelle für Gemeinäerat und Stadtsenat
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INNSBRUCK
(zu Punkt 59.1)
Anfrage gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck idgF)
Mag. a Dagmar Klingler-Newesely stellt an den Bürgermeister gemäß § 18 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Gemeinderates nachst~hende
ANFRAGE
Um in der Coronakrise eine Entlastung der Schulleitungen und Lehrpersonen zu
ermöglichen, haben das Bildungsministerium, das Arbeitsministerium und das
Arbeitsmarktservice der Republik Österreich ein Modell entwickelt, das Personen, die
beim AMS vorgemerkt sind, auf den administrativen Einsatz in Schulen vorbereiten
und zum Einsatz in den Schulen kommen lassen soll. Die Finanzierung erfolgt zu
zwei Dritteln über eine Förderung durch das AMS, zu einem Drittel durch die
Schulerhalter. Ein Zuschuss des Landes Tirol ist in Prüfung. Für Schulstandorte ab
80 bis 200 Schüler_innen werden 10 Stunden administrative Assistenz, für
Schulstandorte mit mehr als 200 Schüler innen werden 20 Stunden administrative
Assistenz für coronabedingte Assistenzarbeit gefördert.
Das entspricht einer Unterstützung, die Schulen dringend benötigen , um sich neben
dem unmäßigen Verwaltungsaufwand auf die pädagogischen Herausforderungen für
die Kinder und die Lehrer innenteams konzentrieren zu können.
In Innsbruck wird bereits seit Jahren an den meisten Schulen eine administrative
Unterstützung der Schulleitungen für die alltäglichen und vielfältigen Amtstätigkeiten,
die von den Schulen für das Amt übernommen werden (zB. Unterstützungsansuchen
für Betreuung und Schulveranstaltungen, An-,Um-, Abmeldungen für die
Nachmittagsbetreuung, Abrechnung der schulautonomen Mittel im geforderten
Vieraugenprinzip, ... ) gestellt.
Allerdings sind diese Innsbruck-internen alltäglichen Verwaltungsaufgaben durch die
Coronakrise keineswegs gemindert und die vom Bund vorgeschlagenen
Administrationskräfte für Schulen, die rein der überbordenden Verwaltungsarbeit
bezüglich des Corona-Krisenmanagements dienen sollten, in den lnnsbrucker
Pflichtschulen nicht angekommen.
Das führt zu folgender Anfrage bezüglich der Schulleiterentlastung im Allgemeinen
und im Besonderen zu Corona-bedingter administrativer Versorgung: