Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.334
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Der Einladung zu dieser Veranstaltung, wie auch dem E-Mail kann man nicht entnehmen, dass die Gäste, Gesprächspartner und Kurzreferenten per Videoschaltung an
dieser Veranstaltung teilgenommen hätten!"
Die Tatsache, dass der Veranstalter (BWS) noch am 30. November 2020 die Veranstaltung trotz Veranstaltungsverbot nachweislich abhalten wollte zeugt davon, dass
selbst Bürgermeister Georg Willi, welcher an dieser Veranstaltung als Gast, Gesprächspartner bzw. Kurzreferent teilnehmen wollte, diese Veranstaltung nicht verboten hat. Im Gegenteil - er rechtfertigte seine Teilnahme an der Veranstaltung noch
wenige Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin lt. Hörensagen damit, dass er
sowieso nur per Videozuschaltung mit den Bewohnern der Knollerstraße 5, 8, 10, 12,
14 das Gespräch suchen bzw. an der geplanten Diskussion teilnehmen wollte(???)
Dies würde wiederum im Umkehrschluss bedeuten, dass der Bürgermeister via Videozuschaltung an einer aufgrund der Corona Maßnahmen gesetzlich verbotenen Veranstaltung am 4. Dezember 2020 teilnehmen wollte.(!!!)
Zum geplanten Wohnbauprojekt selber, über welches es bis auf einen bereits vermeintlich lt. Internetrecherche abgeschlossenen Architektenwettbewerb keinerlei
genauere Informationen gibt, ist uns nach persönlichen Gesprächen mit Mietern der
Knollerstraße nur bekannt, dass selbige ihre Wohnungen nicht verlassen wollen, und
sie ein ähnliches Schicksal - wie die Bewohner des Eichhofes - befürchten. Die Bewohner der Knollerstraße verstehen auch nicht, warum der Bürgermeister der Stadt
Innsbruck bei einem eigentlich privaten Wohnbauprojekt gemeinsam mit dem Amtsleiter der Wohnungsvergabe der Stadt Innsbruck an dieser bereits genannten Informationsveranstaltung teilgenommen hätte.
1. Sie vertreten als Bürgermeister ausschließlich die Interessen der Stadt Innsbruck. Welche Interessen hat die Stadt Innsbruck an diesem geplanten privaten Wohnbauprojekt, sodass nicht nur der Bürgermeister, sondern auch der
Amtsleiter der Wohnungsvergabe der Stadt Innsbruck als Gast, Gesprächspartner bzw. Kurzreferent an dieser geplanten Informationsveranstaltung am
4. Dezember 2020 teilgenommen hätten?
2. Ist es richtig, dass die Stadt Innsbruck der BWS (Gemeinnnützige allgemeine
Bau,- Wohn,- und Siedlungsgenossenschaft reg.Gen.m.H.) Bewohnern der
Knollerstraße befristete bzw. unbefristete Ersatzwohnungen angeboten hätte,
damit der private Bauträger mit der Umsetzung des Wohnbauprojektes beginnen kann?
3. Gibt es diesbezüglich zu Frage 2 - bereits ihrerseits schriftliche bzw. mündliche
Zusagen an den Bauträger bzw. an die Wohnbaugenossenschaft BWS?