Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

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5.

IV 7625/2020
Rotes Kreuz Innsbruck, Neubau
Betriebs- und Rettungsdienststandort Sillufer 3/3a, Finanzierungsbeteiligung Stadt Innsbruck,
Grundsatzbeschluss

Der Gemeinderat betont die Bedeutung
dieser Einrichtung für die Stadt und
knüpft den Finanzierungsbeitrag an die
Umsetzung dieser Notschlafstelle.
6.

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Beirates für Großprojekte
sowie deren Beantwortung durch den
Förderwerber zur Kenntnis.

Beschluss (bei Stimmenthaltung
GRin Dengg und Befangenheit GERECHT,
2 Stimmen, einstimmig):

Ergänzungsantrag von GR Mag. Krackl:

Antrag des Stadtsenates vom 16.12.2020:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt dem Verein Rotes
Kreuz Innsbruck für den Neubau des Betriebs- und Rettungsdienststandortes Sillufer 3/3a im Gesamtvolumen laut Kostenschätzung von zirka € 25.319.000,-- einen
Finanzierungsbeitrag unter folgenden Rahmenbedingungen zu gewähren:

7.

1.

2.

3.

4.

5.

Das Neubauprojekt wird vom Roten
Kreuz durch Fremdmittel mit einer
Laufzeit von 30 Jahren finanziert. Die
Stadt Innsbruck leistet für diese Laufzeit einen jährlichen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 50 % der verbleibenden Restannuitäten, welche nicht vom
Roten Kreuz selbst (durch zukünftig
aus dem Projekt resultierenden
Mieteinnahmen und Eigencashflows)
gedeckt werden können. Der jährliche
Finanzierungsbeitrag beläuft sich laut
Berechnungsmodell auf durchschnittlich € 272.000,--.
Das Land Tirol gewährt einen Finanzierungsbeitrag in gleicher Höhe (Beschluss des Tiroler Landtages vom
02.07.2020).
Nach Vorliegen der anfallenden Projekt- und Finanzierungskosten ist ein
konkreter Finanzierungsbeschluss zu
fassen.
Die Mag.-Abt. IV, Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen, und die
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
werden mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Finanzierungsvereinbarung beauftragt.
Im Letter of Intent des Roten Kreuzes
Innsbruck vom 15.09.2020 wird die Errichtung und der Betrieb einer ganzjährigen Notschlafstelle für 25 Klientinnen
und Klienten zugesagt.

GR-Sitzung 21.01.2021

Für die Durchführung des Architektenwettbewerbs ist das Einvernehmen mit
der Kammer der ZiviltechnikerInnen/Arch+Ing. Tirol und Vorarlberg herzustellen, um im Sinne der Innsbrucker
Wettbewerbskultur ein qualitätsvolles
Verfahren sicherzustellen.

Mag. Krackl, eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
ÖVP, NEOS, FRITZ, TSB, ALI und
GRin Dengg, und Befangenheit GERECHT,
12 Stimmen; gegen SPÖ, 4 Stimmen):
Der in der in der Sitzung des Gemeinderates am 21.01.2021 eingebrachte Ergänzungsantrag von GR Mag. Krackl wird angenommen.
6.

IV 892/2015
Kommunaldarlehen, Änderung
der Konditionen und Pönale bei
der Tiroler Sparkasse Bank AG

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.01.2021:
1.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die
Konditionen des 2015 aufgenommenen
Darlehens bei der Tiroler Sparkasse
(Gemeinderatsbeschluss vom
19.03.2015) durch stadtrechtsgemäße
Unterfertigung der vorliegenden Vereinbarung wie folgt abzuändern:
-

Neuer Zins rückwirkend ab
01.10.2020: 1,00 % p. a. (bisher
1,34 %)

-

Neuer Punkt - Pönale: Eine vorzeitige Rückzahlung ist nur mit Zustimmung möglich; unter Verrechnung