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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.4

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-4-

Kindergarten bis maximal 13:00 Uhr monatlich:
2 bis 4 Jahre
9.

€ 75,90

2,02 %

Ergänzung GRin Denz:
GRin Denz ersucht um Aufklärung, warum
die Containeranlagen von der Stadt Innsbruck zuerst angemietet und erst anschließend gekauft werden.

IV 17755/2020
Stadt Innsbruck, Kauf von 2 Container-Anlagen durch die lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) für einen temporären 2-gruppigen Kindergarten als Expositur
des Kindergartens Arzl

10.

V 17811/2020
Förderungsvereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung von Kinder- und Jugendeinrichtungen

Beschluss (einstimmig):

Verein Tiroler Pfadfinder und
Pfadfinderinnen - Landesverband

Antrag des Stadtsenates vom 20.01.2021:

Verein Workstation

1.

Verein Zentrum für Jugendarbeit z6

2.

Die Stadt Innsbruck stimmt dem Kauf
von zwei Container-Anlagen durch die
lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) für einen temporären 2-gruppigen Kindergarten (KG) als Expositur
des KG Arzl zu. Standort ist das im Eigentum der Stadt stehende Grundstück
südwestlich des bestehenden Friedhofes.
Der Kaufpreis der Container-Anlagen
inklusive Errichtungskosten beträgt
€ 333.700,-- netto (Schätzgenauigkeit
+/- 15 %) und wurde im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck 2021 beschlossen.

3.

Baubeginn ist März 2021, voraussichtliche Fertigstellung Mai 2021.

4.

Die Vermietung der Container-Anlagen
an die Stadt Innsbruck erfolgt durch die
IIG zur AfA-Miete mit 1,5 % der Investitionskosten sohin monatlich ca.
€ 480,-- netto. Mit der AfA-Miete wird
die laufende Instandhaltung finanziert.

5.

Für die Einrichtung der zwei Gruppenräume fallen € 50.000,-- an. Diese wurden bereits für den Jahresvoranschlag
der Landeshauptstadt Innsbruck 2021
angemeldet. Die Kosten für die erforderlichen zwei pädagogischen Fachkräfte, vier teilzeitbeschäftigen Assistenzkräfte und eine teilzeitbeschäftigte
Mittagstischzubereitungskraft betragen
jährlich € 197.000,-- inklusive Lohnnebenkosten.

GR-Sitzung 21.01.2021

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.01.2021:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt den
AntragstellerInnen eine mittelfristige Fördervereinbarung in Höhe von:
-

Verein Tiroler Pfadfinder und Pfadfinderinnen Landesverband € 16.500,--

-

Verein Workstation € 12.000,--

für die Jahre 2021, 2022 und 2023 laut vorliegender Vereinbarung.
Die Bedeckung erfolgt aus dem
Fonds 259010, Sachkonto 757510 laufende
Tansferzahlung, Förderung Jugendarbeit
und Jugendheime.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
FRITZ und GERECHT, 2 Stimmen; gegen
FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 13.01.2021:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt dem
Antragsteller eine mittelfristige Fördervereinbarung in Höhe von:
-

Verein Zentrum für Jugendarbeit z6
€ 120.000,--

für die Jahre 2021, 2022 und 2023 laut vorliegender Vereinbarung.
Die Bedeckung erfolgt aus dem
Fonds 259010, Sachkonto 757510 laufende
Tansferzahlung, Förderung Jugendarbeit
und Jugendheime.