Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf
- S.115
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(zu Punkt 35.2)
StR Rudi Federspiel
StRin Andrea Dengg
KO Markus Lassenberger
KO Stv. And reas Kunst
GR Bernhard Schmidt
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
10. Dez. 2020
l.P (; R11 75, ,1 .020
GRin Deborah Gregoire
GRin Astrid Denz
GRin Beatrix Klaus
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck, am 10.12.2020
Antrag
betreffend die Attraktivierung des Grünzugs „Terrassenböschung Hötting
(West)"
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die MA III , Amt Grünanlagen , wird beauftragt, ein Konzept zur Attraktivierung der
Terrassenböschung Hötting (West) zu entwickeln und in weiterer Folge ab dem Jahr
2022umzusetzen , das in jedem Fall sämtliche im Eigentum der Stadt stehende Liegenschaften
im ggst. Bereich umfasst, aber nach Möglichkeit durch Vereinbarungen gesichert, auch
unbebaute private Flächen der Terrassenböschung einbezieht. Das Konzept soll insbesondere
folgende Überlegungen mitberücksichtigen :
• Sicherung der ökologischen und kleinklimatischen Funktion
• Errichtung neuer bzw. Adaptierung bestehender fußläufiger Verbindungswege
• Prüfung der Hangsicherheit und ggf. Setzung von Maßnahmen zur Stabilisierung
• Möglichkeiten der Nutzung von Teilflächen als Freizeit- und Erholungsflächen
• ggf. Beseitigung von Abfällen und Bodenkontamination
Begründung:
Die Terrassenböschung Hötting (West) wird im ÖROKO 2.0 als landschaftlich wertvolle Fläche
(FA 11 und FA 12) und ökologische Freihaltefläche (FÖ 05) angeführt.
Hinsichtlich der Funktion der Stadtgliederung durch den Grünzug gilt seit dem
Stadtentwicklungskonzept 1980 als stadtplanerisches Ziel das Prinzip der Freihaltung der
Steilhänge und ist dies vor allem am Grünzug „Terrassenböschung Hötting (West)", welcher
sich von der Pfarrkirche Maria Hilf über den Speckweg bis zum Lohbachufer erstreckt. Dabei
geht es einerseits um die Freihaltung von Bebauung . Jede weitere Bebauung im Bereich des
Grünzugs hätte aus naturkundefachlicher und raum-/ stadtplanerischer Sicht hohe negative
Auswirkungen , sowohl lokal, als auch für die Biotopverbundswirkung und die stadtklimatischen
Funktionen.
Darüber hinaus sollte es aber auch ein Anliegen sein, die Funktionen des Grünzugs aktiv zu
stärken , sei es durch Schaffung attraktiver Fußwege, Bepflanzungsprojekte, kleinräumliche
Stärkung der Erholungsfunktion (wo im Hinblick auf den Geländeverlauf möglich), etc.
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