Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf
- S.140
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Antwort:
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) stellt dem Verein Vogelweide
den Stromanschluss nicht kostenlos zur Verfügung. Die von der IKB bezogenen Leistungen (Herstellung des Anschlusses, Vermietung einer temporären Stromversorgungseinrichtung, laufender Strombezug) werden zu regulären Tarifen, abzugsfrei sowie ohne Gewährung von Sonderrabatten an den
Verein verrechnet.
Frage 20:
Wenn ja, wie hoch waren bisher die seitens der IKB gesponserten Stromkosten
incl. Anschlusskosten etc. insgesamt seit 2016 für den Verein Vogelweide den
"Pavillon" betreffend?
Antwort:
Entfällt – siehe Antwort zu Frage 19.
Frage 21:
Welchen Zweck erfüllt der "Pavillon" im Waltherpark außerhalb von Zeiten, in denen Veranstaltungen stattfinden?
Antwort:
In Zeiten, in denen keine Veranstaltungen des Kulturvereins stattfinden,
dient der Pavillon zur Aufbewahrung von Infrastruktur (Bänke, Tische etc.),
als Tauschbörse (für Bücher etc.) und teilweise als "Infowand". Bei Anfragen wird der Pavillon vom Verein auch Dritten zur Verfügung gestellt.
Frage 22:
Welche genaue Teilfläche auf Grundstück 1029/1 wurde dem Verein Vogelweide
unentgeltlich überlassen bzw. wie wurde die dem Verein Vogelweide unentgeltliche Teilfläche auf Grundstück 1029/1 festgestellt bzw. markiert?
Antwort:
Ausschnitt aus der Planbeilage zum Vertrag vom 04.03.2016:
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