Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.167

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Frage 3:

Wenn es sich um keine/n private/n AuftraggeberIn handelt, wie hoch waren die
Kosten für dieses Rechtsgutachten von em. o. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 4:

Wurde dieses Rechtsgutachten von em. o. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber über eine
offizielle E-Mail-Adresse des Stadtmagistrates in Auftrag gegeben?

Antwort:

nein

Frage 5:

Wenn ja, über welche E-Mail-Adresse bzw. von wem wurde dieses Rechtsgutachten in Auftrag gegeben?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 6:

Wenn ja, warum wurde als Auftraggeber im Gutachten nicht der Bürgermeister,
die Stadt Innsbruck etc. genannt?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 7:

Warum hat man diese Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, obwohl man sich allgemein in Bezug auf die Begegnungszone immer auf die Rechtsmeinung der Aufsichtsbehörde berufen hat?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 8:

Ist es richtig, dass Sie mit dem Rechtsgutachten die Rechtsmeinung der Aufsichtsbehörde bezüglich der Errichtung der Begegnungszone selbst in Frage stellen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 9:

Wenn ja, warum?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 8.

Frage 10:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 8.

Frage 11:

Warum ist es Ihnen als Bürgermeister so wichtig zu beweisen, dass der Innsbrucker Gemeinderat trotz Empfehlung des Landes Tirol (mobile 2016) und trotz eindeutiger Rechtsmeinung von em. o. Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer über die Errichtung der "temporären" Begegnungszone nicht zu entscheiden hatte?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.
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