Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.40

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- 35 -

Wenn das RKI nun den Ansatz "Cost to Design" wählt und für uns ist das so wichtig,
dass wir bei einer Verteuerung nachschießen, hat Mag.a (FH) Alexandra Tanda damit
kein Problem, wenn der Gemeinderat der
Stadt Innsbruck heute sagen würde, er
würde auch nachschießen, wenn die Kosten
mehr würden. Aber wir merken selbst, wie
eng das Geld ist und wie wenig wir haben.
Daher ist es verständlich, dass eine Geschäftsführerin mit ihren BeraterInnen beim
RKI sagt, dass sie darauf schauen muss,
den Kostenrahmen einzuhalten, weil nicht
mehr Geld vorhanden ist.
Es gibt aber auch den Ansatz "Design to
Cost". Die Kunst dabei ist, ich persönlich
halte das aufgrund der geführten Gespräche mit der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, und dem
RKI, für möglich, dass man auch in diesem
Rahmen hohe architektonische Qualität bekommt.
Beim MCI gibt es ein dreistufiges Wettbewerbsverfahren. Da bei allen Seiten der
gute Wille vorhanden ist, möglich hohe
Qualität im Rahmen der vorliegenden Kosten zu erreichen, vertraue ich darauf, dass
am Ende etwas Gutes herauskommt.
Wir sollten in Ansehung von Mag. (FH) Alexandra Tanda darauf vertrauen, weil sie mit
uns und der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, ständig im
Dialog ist.
a

Ich glaube, dass der Grundsatzbeschluss in
Summe ein sehr guter ist, und bitte um Zustimmung.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Zur tatsächlichen Berichtigung!
Zur Schieflage von frei verfügbarem Wohnraum möchte ich Folgendes klarstellen:
Mir war es nur wichtig, die Behauptung,
dass wir so etwas bei der Stadt Innsbruck
nicht machen, richtig zu stellen. Wir machen
das schon und vermieten über den leistbaren Wohnraum hinaus Wohnungen. Das
war mir wichtig zu transportieren.
Betreffend Schieflage bin ich überzeugt davon, dass auch in diesem Verhältnis wie in
der Andreas-Hofer-Straße nur in geringem
Ausmaß frei verfügbare Wohnungen von
den 50 Wohnungen beim RKI entstehen
werden. Für die soziale Durchmischung ist
GR-Sitzung 21.01.2021

es durchaus zielführend, solche Modelle zu
realisieren.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Wir kommen
nun zur Abstimmung. Von Seiten des Klubobmannes GR Appler wurde eine getrennte
Abstimmung verlangt. Ist es in Ordnung,
wenn wir nun die Punkte 1. bis 5. und 6. bis
7. getrennt abstimmen? Gibt es dazu Einwände?
GRin Duftner: Der Punkt 6. war aber inhaltlich eigentlich schon in der Vorlage, wird
dieser trotzdem extra abgestimmt?
Bgm.-Stv. Lassenberger: Er wurde aber
nun direkt in den Beschlusstext aufgenommen.
GR Mag. Plach: Der Punkt 7. muss sowieso getrennt abgestimmt werden, da es
sich hier um einen Ergänzungsantrag handelt. Laut Beschlussvorlage würde der
Punkt 5. zu Punkt 6. werden, wie er es
schon bei den Anmerkungen des Beschlusses des Stadtsenates ist, der aber die Ergänzung vorher meiner Auffassung nach
nicht notwendig macht. Die sechs Beschlusspunkte sind ohnehin im Antrag vorhanden.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Dann wird
über den Ergänzungsantrag - also den
Punkt 7. -als einzelner Punkt getrennt
abgestimmt und der Hauptantrag - also die
Punkte 1. bis 6. - gemeinsam. Gibt es dazu
Einwände?
StRin Mag.a Mayr: Zur Geschäftsordnung!
Ich bitte den Ergänzungsantrag als eigenen
Punkt nach dem Hauptantrag abstimmen zu
lassen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: StRin
Mag.a Mayr, ich erklärte gerade, wie ich abstimmen lassen werde, und fragte nach Einwänden. Da es keine gibt, gehe ich davon
aus, dass ich richtig lag, und werde jetzt
über den Hauptantrag (Punkte 1. bis 6.) und
dann über den Ergänzungsantrag, der mir
von der Fraktion "Für Innsbruck" (FI) als
Punkt 7. vorliegt, getrennt abstimmen lassen.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRin Dengg und Befangenheit GERECHT,
2 Stimmen, einstimmig):
Die Punkte 1. bis 6. des Antrages des
Stadtsenates vom 16.12.2020 (Seite 20)
werden angenommen.