Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.59

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- 54 -

an die weiter behandelten Gremien zugemittelt wird. Darüber soll aber zuvor der
Klubobleuterat beraten.
Bgm.-Stellv. Lassenberger unterbricht um
15:35 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen um 15:37 Uhr wieder fort.
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
09.12.2020 (Seite 43) wird angenommen.
Der von GRin Dr.in Krammer-Stark eingebrachte Ergänzungsantrag (Seite 46) wird
angenommen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger unterbricht um
15:40 Uhr die Sitzung und Bgm. Willi setzt
die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 16:10 Uhr wieder fort.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 12.01.2021.
24.

MagIbk/35202/SP-BB-RE/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B18, Reichenau, Bereich Radetzkystraße - Hegnerstraße (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B15), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Kunst und GRin Gregoire,
2 Stimmen):
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RE-B18, Reichenau, Bereich Radetzkystraße - Hegnerstraße (als Änderung des
Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B15), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.

GR-Sitzung 21.01.2021

Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Ich melde für unsere Fraktion Stimmenthaltung an, da wir die Verbindungsbrücke hinsichtlich der Sicherheit nicht für praktikabel halten. Die Brücke ist nicht überdacht und muss daher im Winter entsprechend geräumt und auch enteist werden.
Das ist eine sehr teure Investition in der
Höhe von einigen hunderttausend Euro und
die Erhaltung kommt auch noch dazu.
Aus unserer Sicht errichtet man damit ein
kostspieliges Problem, denn dies wird sich
auch auf die Betriebskosten der zukünftigen
BewohnerInnen auswirken. Durch die hohen Betriebskosten werden die Wohnungen
dort nicht leistbarer. Daher melden wir
Stimmenthaltung an.
GR Mag. Falch: Ich möchte auch Stimmenthaltung anmelden.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP und TSB, 6 Stimmen; gegen FPÖ,
FRITZ und GERECHT, 8 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2021 (Seite 54) wird angenommen.
25.

MagIbk/34828/SP-BB-RE/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B17, Reichenau, Bereich Reichenauer Straße 90 c und
d (als Änderung der Bebauungspläne Nr. RE-B6 und Nr. RE-B6/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: