Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.63

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- 58 -

32.3

GfGR/3/2021
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. I, Personalwesen, Hinterfragung diverser Personalentscheidungen (FPÖ und GERECHT)

Bgm. Willi verliest
beiliegende dringende Anfrage von FPÖ
und GERECHT.
33.

Einbringung eines dringenden Antrags

33.1

GfGR/4/2021
Öffentlicher Raum, Bereitstellung
von Sitzgelegenheiten
(GRin Dengg)

GRin Dengg stellt mit StR Lassenberger beiliegenden dringenden Antrag.
34.

Behandlung eines eingebrachten
dringenden Antrages

34.1

GfGR/4/2021
Öffentlicher Raum, Bereitstellung
von Sitzgelegenheiten
(GRin Dengg)

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Dem von GRin Dengg und Mitunterzeichner
eingebrachten dringenden Antrag (Seite 58)
wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.
35.

Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des
Gemeinderates vom 10.12.2020

35.1

GfGR/294/2020
Laubbläser und Laubsauger,
Verbot des Einsatzes, erneute
Einbringung (StR Federspiel)

StR Federspiel: Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GRin Mag.a Seidl: Ich habe eine Frage
dazu. Es gab bereits einen sehr ähnlich lautenden Antrag, der bereits vor zwei Jahren
GR-Sitzung 21.01.2021

dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen wurde.
Daher würde ich gerne wissen, ob ein leicht
abgeänderter Antrag nochmals eingebracht
werden kann. Die Begründung ist genau die
gleiche.
Bgm. Willi: Wenn der Inhalt des Antrages
etwas anders lautet, werte ich ihn als neuen
Antrag und habe ihn deshalb zugelassen.
Ich weiß, dass dieses Thema nicht nur von
der FPÖ, sondern auch von anderen Fraktionen immer wieder angesprochen wird.
Es handelt sich bei diesem Thema um einen sehr mühsamen Prozess. Wir können
nur in jenen Bereichen Einfluss nehmen, wo
eine Zuständigkeit der Stadt Innsbruck gegeben ist. Ansonsten können wir nur an die
Verantwortlichen appellieren, da uns eine
Verbotskompetenz fehlt.
StRin Mag.a Schwarzl: Da ich immer wieder
mit den Beschwerden aus der Bevölkerung
konfrontiert bin, wenn wieder Horden von
Menschen mit den Laubbläsern durch die
Gegend laufen, darf ich sagen, dass ich
über die Zuweisung an den Stadtsenat sehr
froh bin.
Ich würde mir die Thematik gerne von der
gewerberechtlichen Seite ansehen. Darin
sehe ich ein Hauptproblem. Zudem möchte
ich einen Vergleich mit der Landeshauptstadt Graz herstellen. Dort ist meines Wissens nach das Immissionschutzgesetz Luft
(IG-L) als Aufhänger herangezogen worden.
Wir haben eine andere Situation. Aber, jeder Strohhalm, der sich bietet, sollte ergriffen werden, um diesem Lärm- und auch
Schadstoffunsinn ein Ende zu bereiten.
Meines Wissens nach - ich habe nicht nachgeschaut - dürfen einmal abgelehnte Anträge nicht dringlich wieder eingebracht werden, sehr wohl aber unter dem Tagesordnungspunkt "Einbringung von Anträgen".
Aber, GR Mag. Plach wird mich sicher aufklären, wenn meine Aussage nicht stimmt.
Beschluss (einstimmig):
Der von StR Federspiel und Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am
10.12.2020 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.