Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.112

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meinde nicht einhergeht und oft nicht bedacht wird, dass alle Sonderleistungen bei überdurchschnittlichen winterlichen Ereignissen auch über Sondermittel aus Steuergeld finanziert werden müssen.
Frage 7:

Wird die Durchführung von Aufgaben des gegenständlichen Amtes teilweise an
Dritte (private Unternehmen oder Einzelpersonen) übertragen? Falls ja, um welche Aufgaben handelt es sich dabei und aus welchen Gründen erfolgt diese Übertragung jeweils?

Antwort:

Bei massivem Schneefall werden zusätzlich zu den eingesetzten städtischen
Fahrzeugen private Winterdienstfahrzeuge angefordert. Mit externen DienstleisterInnen (FrächterInnen und LandwirtInnen) sind Winterdienstverträge
für die Räumung und Streuung bzw. Vereinbarungen für die Schneeverladung und Schneeabfuhr abgeschlossen. Die AuftragnehmerInnen verpflichten sich, während einer Wintersaison jederzeit sowohl an Werk-, Sonn- und
Feiertagen zu jeder Tages- und Nachtzeit zum Zweck der Durchführung des
Winterdienstes für die Stadt Fahrzeuge bereitzustellen und weisungsgemäß
einzusetzen.
Aufgabenbereiche sind die Räumung (vorwiegend Traktor mit Schneepflug),
Salzstreuung (Salz-Anbaustreuer) – die Streugutentnahme erfolgt über Silo
in der Rossaugasse bzw. Innrain –, Schneeverladung (Radlader, Fräsen, Telelader) und Schneeabfuhr (Lkw, Traktor mit Hänger).
Vertraglich eigemeldete Fahrzeuge und Gerätschaften durch externe Dienstleister:
- 21 Traktoren mit Pflug und Streuer
- 14 Radlader zur Schneeverladung
- 54 Lkw zur Schneeabfuhr
- 18 Traktoren mit Hänger zur Schneeabfuhr
5 Anbaufräsen
Der Grund für die Übertragung sind die Betreuungsaufgaben der Straßenerhalterin Stadt Innsbruck für ca. 550 km Fahrstreifen. Aufgrund der Dringlichkeitsstufen und der zeitgerechten Abarbeitung (abhängig von der Wetterentwicklung) zur Aufrechterhaltung der Straßenbahn- und Busstrecken sowie
des öffentlichen Straßenverkehrs ist der Zukauf von Dienstleistungen in bestimmten Zeiten erforderlich.

Frage 8:

Welche Finanzmittel wurden der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb – inklusive allfälliger
Nachtragskredite oder überplanmäßiger Ausgaben – in den Kalenderjahren 2015
bis 2020 jeweils zugeteilt bzw. für Aufwendungen des Amtes ausgegeben?

Antwort:

In den Jahren 2015 bis 2020 waren der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, folgende Mittel zugeteilt (Deckungsklasse sowie Infrastrukturausgaben inklusive Nachtragskredite) und wurden nachstehende Mittel verbraucht:
2015

€ 3.686.000,-- Gesamtbudget, davon € 3.525.576,-- verbraucht

2016

€ 3.871.000,-- Gesamtbudget, davon € 3.130.829,-- verbraucht

2017

€ 3.952.000,-- Gesamtbudget, davon € 3.876.991,-- verbraucht
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