Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf
- S.118
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Antwort:
Betroffene, die in Pflegefamilien untergebracht waren, können sich bei der
Anlaufstelle für Opferschutz beim Amt der Tiroler Landesregierung oder direkt bei der Volksanwaltschaft des Bundes in Wien melden.
Frage 3:
Welche pädagogischen Maßnahmen wurden mittlerweile getroffen, damit sich derlei Taten an Kindern und Jugendlichen nicht mehr wiederholen können, und wie
werden die Maßnahmen sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen in Innsbruck
umgesetzt und kontrolliert? Gibt es in der jüngsten Vergangenheit (Zeitraum 2000
bis 2020) Zahlen zu Vorfällen zu Innsbrucker Heimen und zu Innsbrucker Kindern
in Pflegefamilien, bei denen seitens der Behörde interveniert werden musste?
Antwort:
Aus der Zeit vor 1989 wurde sehr viel gelernt und die Rahmenbedingungen
in der Jugendwohlfahrt, seit 2013 in der Kinder- und Jugendhilfe, haben sich
grundlegend geändert. Das Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz normiert
dazu auch wesentliche Grundlagen, z. B. in § 3, Grundsätze für die Besorgung der Aufgaben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Vor 1989 wurden die Heime als sogenannte geschlossene Einrichtungen geführt, in welchen Minderjährige nicht nur auch gegen ihren Willen angehalten werden
konnten, sondern sie hatten auch vom Heimkonzept her praktisch keine
Kontakte nach außen, wodurch es auch kaum soziale Kontrolle gab.
Heute geben alle pädagogischen Konzepte und die Aufsichtsbehörde, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe beim Amt der Tiroler Landesregierung vor,
dass es verpflichtende Besuche der/des Sozialarbeiters/in der jeweiligen öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe bei den Minderjährigen und Gelegenheit
zum persönlichen, ungestörten Gespräch geben muss.
Es wird nach dem Freiwilligkeitsprinzip gearbeitet (Zwangsanhaltungen gibt
es in Österreich nur bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung auf der geschlossenen Psychiatrie mit engmaschigen Kontrollen, ob die Gefährdung
noch gegeben ist, und nach rechtskräftiger Verurteilung zu Strafhaft in Justizanstalten) und Minderjährige haben regelmäßige Außenkontakte z. B. zu
Familienmitgliedern, FreundInnen, Vereinen, natürlich Schulen, zu niedergelassenen TherapeutInnen usw. Geschlossene Systeme gehören eindeutig
der Vergangenheit an.
Eine Statistik zu Vorfällen in den Einrichtungen wird nicht geführt. Bei jedem
Hinweis auf Missstände wird individuell darauf eingegangen, ganz gleich
wie bei einer Beschwerde in anderen Bereichen auch, und vor allem wird immer auch mit dem Kind, der/dem Jugendlichen darüber gesprochen. Verschiedene Institutionen wie z. B. die Tiroler Kinder- und Jugendanwaltschaft
organisiert wiederkehrende Informationsveranstaltungen in Schulen über
die Kinderrechte und eine Mitarbeiterin hält regelmäßige Sprechstunden in
allen stationären Einrichtungen, zu welchen die Kinder kommen und ihre
Sorgen und Wünsche vertrauensvoll äußern können.
Heute ist die gesamte Betreuungsszene, die mit Kindern und Jugendlichen
zu tun hat, höchst sensibilisiert auf Äußerungen über Missstände durch Minderjährige und vor allem werden Kinder heute – im Gegensatz zu den JahrSeite 2 von 4