Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.136

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Frage 6:

Wann und wem wurde seitens der Stadt Innsbruck über das Hotel Europa eine
"Bausperre" verhängt und mit welchen Auflagen? (Bitte auch um Nennung des
Datums der Bausperre bzw. der Dauer der Bausperre, Name des Bauträgers.)

Antwort:

Nach Bekanntwerden der Einstellung des Hotelbetriebes und des Verkaufs
des Anwesens wurde von Seiten der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, eine Bausperre erarbeitet, um eine den raumordnungsfachlichen Planungszielen widerstrebende Entwicklung hintanzuhalten. Diese wurde am 05.11.2020 dem Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte vorgelegt, vom Gemeinderat am 19.11.2020 beschlossen und ist seit 11.12.2020 in Kraft.
Anmerkung zur Frage, "wem" eine Bausperre verhängt wurde:
Eine Bausperre wird nicht über eine bestimmte Person oder Personengruppe, sondern für ein oder mehrere Grundstücke im Zusammenhang mit
einem Planungsinstrument (Örtliches Raumordnungskonzept {ÖROKO}, Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan) verordnet. Mit einer Bausperre werden auch keine Auflagen vorgeschrieben, sondern es sind in einer Bausperrenverordnung die Grundzüge der mit der Planungsmaßnahme verfolgten
Planungsziele anzuführen.

Frage 7:

Sind in der laut Medienberichten auferlegten Bausperre der Stadt Innsbruck für
das Bauobjekt auch Bauarbeiten innerhalb des Gebäudes "Hotel Europa" inkludiert?

Antwort:

Ab dem Inkrafttreten einer Bausperrenverordnung darf die Baubewilligung
für Bauvorhaben, die mit den Planungszielen der Verordnung im Widerspruch stehen, nicht mehr erteilt werden. Dies gilt auch für bewilligungspflichtige Baumaßnahmen im Inneren eines Gebäudes, z. B. umfangreiche
Umbaumaßnahmen. Auch die Ausführung von anzeigepflichtigen Bauvorhaben, die mit den Planungszielen in Widerspruch stehen, ist zu untersagen.
Das Entfernen von Stuckatur und Zierelementen ist baurechtlich jedoch weder anzeige- noch bewilligungspflichtig und war daher aus baurechtlicher
Sicht trotz der Bausperre nicht zu verhindern bzw. hätte die Baubehörde
nichts dagegen unternehmen können.

Frage 8:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 7.

Frage 9:

Wurde die Bausperre für das Gebäude (ehemaliges Hotel Europa) auch dahingehend begründet, dass eine Prüfung des Bundesdenkmalamtes (BDA) notwendig
sei, um weitere Baumaßnahmen seitens der Stadt Innsbruck genehmigen zu können?

Antwort:

Eine Bausperrenverordnung wird im Hinblick auf ein raumordnungsfachliches Planungsinstrument (Örtliches Raumordnungskonzept {ÖROKO}, Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan) und zur Absicherung der entsprechenden Planungsziele verordnet, steht aber in keinerlei Zusammenhang
mit der Unterschutzstellung von Gebäuden nach dem Denkmalschutzgesetz.
Eine Bausperrenverordnung damit zu begründen, dass eine Prüfung durch
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