Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.150

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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

2 5. Feb. 2021

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Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

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alternative liste
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(zu Punkt 37.4)
Innsbruck, 25.02.2021

ANFRAGE
Wohnungspolitische Vorhaben im Arbeitsübereinkommen
Innsbruck
Die Stadtkoalition hat im Arbeitsübereinkommen Innsbruck 2018-2024 zahlreiche
wohnungspolitische Vorhaben vereinbart. Zu einzelnen Vorhaben ergeben sich
folgende Fragen:
„Über die Nutzung aller Möglichkeiten der Raumordnung hinaus bekennen wir
uns klar zu einer starken Vertragsraumordnung mit dem Ziel, einen
Gemeinwohlbeitrag bei der Aufwertung von Liegenschaften zu erzielen. Dafür
soll bei der Umwidmung von privaten Grundstücken in Weiterentwicklung des
Modells 50:30:20 eine verbindliche neue Richtlinie erarbeitet werden, sowohl
für die Flächenwidmungsplanung als auch für Aufwertungen durch
Bebauungsplanänderungen (bei Dichteerhöhung bei bereits gewidmetem
Bauland). Wir streben an, dass nach dem Grundsatz „gleiche Regeln für
gleiche Sachverhalte" der öffentliche Mehrwert durch Planänderungen in
begründeten Fällen auch pekuniär oder anderen Orts sichergestellt werden
kann. Ein nachgewiesener Eigenbedarf (orientiert sich an der noch
festzulegenden Wohnnutzfläche) fällt nicht darunter."



Wurde eine solche verbindliche neue Richtlinie bei der Umwidmung bereits
ausgearbeitet?
- Wenn ja, wie sieht sie aus?
- Wenn nein, wie ist der aktuelle Stand diesbezüglich?

„Die 30% beim Modell 50:30:20 sollen näher definiert werden, wie auch die
konkrete Aufteilung der Prozentzahlen. Mindestens 50% sollen für den
geförderten Mietwohnbau zur Verfügung stehen."



Ist diese nähere Definition bereits erfolgt?
- Wenn ja , wie sieht diese aus?



Handelt es sich hierbei um das Konzept „Leistbares Wohnen "?

Alternative Liste Innsbruck
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