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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.166

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c. Wie viele Arbeitsplätze konnten so in den Jahren (2018, 2019 und 2020) unterstützt werden?
2.

Es ist bekannt, dass bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Förderung pro Arbeitsplatz, je nach
Arbeitsplatzd ichte EUR 750,00 bis maximal 1.850,00 beträgt. Insgesamt beträgt die
Höchstförderung in Entsprechung der geltenden EU-Bestimmungen für ein antragsteilendes
Unternehmen EUR 50.000,00.
a) Welche Förderungshöhen wurden in den Jahren (2018, 2019, 2020) zugesagt?
b) In wie vielen Ansuchen nach Jahren (2018, 2019 und 2020 wurde die Zusatzförderung von
40 % ausbezahlt bzw. nicht ausbezahlt?

3.

Inwiefern finden die Förderungsvoraussetzungen, geringer Bodenverbrauch sowie geringe
Umweltbelastung in der Förderbewertung konkret Berücksichtigung?

4.

In der Richtlinie unter Förderungsbetrag findet sich der Hinweis: Die Gewährung der restlichen
40% als Zusatzförderung ist insbesondere abhängig von Art und Umfang der Erfüllung der
nachstehend angeführten Kriterien. Hier findet sich u.a. der Punkt „Energieversorgung Ressourcenverbrauch: Hier wird im Hinblick auf die Umweltrelevanz - z.B. beurteilt, welche
Energieträger eingesetzt werden (Gas, Solarenergie ob Wasserrecycling betrieben wird, etc.)"
angeführt.
a) Wie wird der Einsatz von Gas konkret bewertet?
b) Von welcher Fachdienststelle wi rd die anlassbezogene notwendige Bewertung dieses
Themengebietes vorgenommen?

5.

Je nach Beurteilung dieser Kriterien kann die Grundförderung von 60% im Rahmen der
Zusatzförderung auf bis zu 100% erhöht werden. Die Überprüfung und Beurteilung des
Förderungsansuchens hinsichtlich des Ausmaßes der Förderungswürdigkeit erfolgt ggf. in
Abstimmung mit anderen Ämtern, durch das Referat Wirtschaft und Tourismus.
a) Wie lange dauert dies erfahrungsgemäß und wie viel der Zeit nimmt dies für die
Mitarbeiterinnen in Anspruch?
b) liegen diese Beurteilungen schriftlich vor und an wen werden die Inhalte an Gremien
weitergegeben?

6.

Gibt es weitere Überlegungen die notwendigen Bemühungen im Bereich Ökologisierung
voranzutreiben und in der Förderungsabwicklung verstärkt zu berücksichtigen?

7.

Seit 2017 häufen sich die Meldungen, dass sich die österreichische Tochter des E-Autobauers, die
Tesla Motors Austria mit einem Standort in West-Österreich niederlassen möchte. Aus der
Kundmachung der BH Innsbruck zum gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren für das „Tesla
Center" geht hervor, dass der E-Autobauer im Physiotherm-Areal einen Ausstellungs-, Verkaufsund Auslieferungs-Standort sowie eine Werkstatt und Büros, plant. Laut dieser Unterlagen
werden nun am zweitgrößten österreichischen Standort in T haur 22 Jobs geschaffen, wie auch