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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 8 . 0 3 . 2 0 2 1

1.

MagIbk/31417/LA-LSA/1/WÖS
Optionsvertrag über städtische
Liegenschaften in der Gemeinde
Westendorf

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, ALI und FRITZ, 4 Stimmen; gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 17.03.2021:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt dem Abschluss des als Anlage 1 angeschlossenen Optionsvertrages mit der Gemeinde Westendorf zu.

2.

Die Gemeinde Westendorf übernimmt
die Kosten für die Vertragserrichtung.
Die Stadt Innsbruck verzichtet auf die
Vorschreibung der Verwaltungsaufwandspauschale gemäß Entgeltkatalog.

3.

4.

Vor dem Hintergrund des Schenkungsvertrages vom 21.05.1955 (Anlage 2)
werden die aufgrund des gegenständlichen Optionsvertrages und der hierauf
basierenden zukünftigen Verträge erzielten Entgelte aliquot entsprechend
der vom Schenkungsvertrag umfassten
Grundstücke zu einem das Wohl der
Innsbrucker Schuljugend fördernden
Zweck verwendet.
Die Stadt Innsbruck stimmt der Verlängerung des Bestandvertrages mit der
Gemeinde Westendorf betreffend eine
Teilfläche des Grundstückes 1493, KG
Westendorf, rückwirkend vom
01.01.2021 bis 31.12.2022 zu. Der Bestandzins betrug zuletzt jährlich netto
€ 780,--.

GR-Sitzung 18.03.2021

2.

MagIbk/36149/LA-LSA/1/SCK
Stadt Innsbruck - Verein Alpenzoo
Innsbruck-Tirol, teilweiser Erlass
des Fruchtgenussentgeltes am
Objekt "Ansitz Weiherburg" im
Jahr 2021

Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
StRin Mag.a Oppitz-Plörer, GR Kaufmann
und Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber
Bsc, 5 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.03.2021:
Die Stadt Innsbruck erlässt dem Verein Alpenzoo Innsbruck-Tirol (ZVR 003655994)
das gemäß Punkt IV.1 des Fruchtgenussvertrages vom 25.03.2019 für die Fruchtnießung am Objekt "Ansitz Weiherburg" (samt
diversen Außenanlagen) zu entrichtende,
wertgesicherte Fruchtgenussentgelt für die
Monate Jänner 2021 und Februar 2021 in
Höhe von insgesamt netto € 9.594,56
(brutto € 11.513,48).
Im Falle erneuter coronabedingt angeordneter (Betriebs-)Schließungen des Alpenzoos
oder des Ausstellungs- und Gastronomiebetriebes in der Weiherburg im Laufe des Jahres 2021 erlässt die Stadt Innsbruck dem
Verein Alpenzoo Innsbruck-Tirol (ZVR
003655994) auch für die Zeiträume weiterer
Schließungen das gemäß Punkt IV.1 des
Fruchtgenussvertrages vom 25.03.2019 zu
entrichtende Fruchtgenussentgelt von derzeit monatlich netto € 4.797,28 (brutto
€ 5.756,74) anteilsmäßig (entsprechend der
Dauer der Schließung).
Der Verein Alpenzoo Innsbruck-Tirol hat die
Stadt Innsbruck in diesem Zusammenhang
über die jeweiligen (Betriebs-)Schließungen
und die konkreten Zeiträume dieser Schließungen schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Zur Bedeckung der hieraus resultierenden
Mindereinnahmen in Höhe von netto
€ 9.594,56 sowie allfälliger zusätzlicher Mindereinnahmen im Falle weiterer coronabedingter Schließungen des Alpenzoos im
Laufe des Jahres 2021 wird die Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, beauftragt, diesen Betrag
im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck im Bereich der Haushaltstelle AOB 192 Vp. 1.263000-728000, Entgelt sonstige Leistungen, einzusparen.