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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.10

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- 10 -

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

KG Arzl, Bereich "Arzl-Ost", nördlich Rumer
Straße, östlich Lehmweg (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2.0), gemäß § 32 TROG 2016,
wird beschlossen.
26.

Bebauungsplan Nr. IG-B12, Igls,
Bereich Lanser Straße, Obexerstraße und Grätschenwinkelweg
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. IG-B1a und Nr. IG-B1b),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016,
2. Entwurf

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
24.

MagIbk/35836/SP-BB-SA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA-B18, Saggen, Bereich
Kaiserjägerstraße 12 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. SA-B2/2), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.03.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. SA-B18, Saggen, Bereich Kaiserjägerstraße 12 (als Änderung der Bebauungsplanes Nr. SA-B2/2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
25.

MagIbk/36076/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL-OE2.8, KG
Arzl, Bereich "Arzl-Ost", nördlich
Rumer Straße, östlich Lehmweg
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2.0), gemäß § 32
TROG 2016

Beschluss (bei Stimmenthaltung GR Putz,
FPÖ und Befangenheit GR Appler, 10 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
18.03.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. AL-OE2.8,
GR-Sitzung 18.03.2021

MagIbk/29523/SP-BB-IG/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.03.2021:
Der Bebauungsplan Nr. IG-B12, Igls, Bereich Lanser Straße, Obexerstraße und
Grätschenwinkelweg (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IG-B1a und Nr. IG-B1b),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, 2. Entwurf,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
27.

Einbringung und Behandlung eingebrachter dringender Anträge
gemäß § 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

27.1

GfGR/44/2021
FußgängerInnen-Durchlass ÖBBTunnel Mühlau-Arzl, Prüfung weitere Nutzung (GRin Dengg)

Beschluss (einstimmig):
Dem von GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden Antrag
wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Beschluss (einstimmig):
Beiligender dringender Antrag von
GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.