Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.151

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B EG R Ü N D U N G:

Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck setzt sich laut Stadtrecht nach dem Stärkeverhältnis
der Parteien bei der letzten Wahl zusammen . Das Stadtrecht sieht diesbezüglich vor, dass neben dem
Bürgermeister nur drei weiteren Mitgliedern des Stadtsenats eine Amtsführung übertragen werden
muss. Zumindest vier Mitglieder sind dann mit Aufgaben betraut. Der Stadtsenat besteht jedoch
zumindest aus sieben, maximal aus neun Mitgliedern (Bürgermeister, 1. Bürgermeister-Stellvertreter,
2. Bürgermeister-Stellvertreter, mindestens 4 und maximal 6 Stadträte). So ist es möglich und auch
Realität, dass drei und sogar bis zu fünf Mitglieder des Stadtsenates ohne Amtsführung bleiben, nur
weil dies ein etwaiger Koalitionsvertrag vorsieht. Arbeiten für die Bevölkerung sieht anders aus. Noch
dazu, weil auch die Bezüge für die nichtamtsführenden Mitglieder des Stadtsenates jeden Monat
fällig werden :

h
i

1<(

a:

w

0

z

Funktion

Monatsbruttobezug
{in Euro)

Bürgermeister

15.226

1-

Bürgermeister-Stellvertreter

<(

- amtsführend hauptberuflich

12.181

w

- amtsführend nebenberuflich

9.136

z --------"-----------------------------1

6.090
~ - nicht amtsführend
-----------------------------------/

C

Stadtrat

I-

- amtsführend hauptberuflich

<(
V,

- amtsführend nebenberuflich
- nicht amtsführend

I Übrige Mitglieder des Gemeinderates

10.658
7.613
3.807
1.827

Wer vom Volk zum Regieren gewählt ist, soll auch arbeiten!

Nach dem Motto, man ist gewählt um zu arbeiten und nicht um ein Amt ohne Aufgabe zu bekleiden,
ist das Stadtrecht zu korrigieren. Die Bevölkerung kann es in finanziell stabilen Zeiten schon nicht
verstehen und in Zeiten angespannter öffentlicher Kassen schon gar nicht, dass jemand viel verdient,
aber keine Aufgaben zu erledigen hat. Zumal ein nicht amtsführender Bürgermeister-Stellvertreter
6.090 Euro brutto pro Monat erhält, ein nicht amtsführender Stadtrat 3.807 Euro brutto pro Monat
und ein Gemeinderat der Stadt Innsbruck 1.827 Euro brutto pro Monat. Obwohl also ein nicht
amtsführender Stadtrat kein Ressort und keine Amtsführung hat, verdient er aktuell 2.000 Euro
monatlich brutto mehr als ein Gemeinderat mit nahezu denselben Aufgaben (ausgenommen ist die
Teilnahme an den Sitzungen des Stadtsenates). Die Antragsteller sind der Meinung, dass es an der
Zeit ist, das „Relikt" der „Nicht-Amtsführung" abzuschaffen .
Auch weitere Argumente sprechen für die Abschaffung nicht amtsführender Stadträte : Es gibt viele
Aufgaben und die lassen sich so besser auf mehrere Schultern verteilen. Traditionell ist der
Bürgermeister der Landeshauptstadt mit zu vielen Ressorts und Aufgaben übe rfrachtet. Dem